Die derzeit im Kreis Kleve gültigen Internen Arbeitshinweise SGB XII - Kreis Kleve regeln die konkrete Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften. Sie präzisieren die Einzelvorschriften und sind für die zuständigen Sozialämter bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Grundlage für ihre Entscheidung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Arbeitshilfen nicht erwachsen. Da die Art und Höhe der zu erbringenden Leistungen in jedem Einzelfall individuell ermittelt werden müssen, können die Arbeitshilfen nicht alle denkbaren Fallkonstellationen abdecken. Basis für die Festlegung der Leistungen bleibt stets die Besonderheit des Einzelfalles.
In Detailfragen wenden Sie sich an die Sozialämter bei den kreisangehörigen Kommunen vor Ort. Dort stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Die Internen Arbeitshinweise SGB XII - Kreis Kleve können teilweise durch Nachfolgeregelungen geändert sein. Bei Überschneidungen zwischen Gesetz und Hinweisen gilt im Zweifel das Gesetz. Die Berechnungsbeispiele dienen lediglich der Verdeutlichung eines Sachverhaltes und können von den aktuell geltenden Regelsätzen abweichen.
Die Hinweise sind nach Paragraphen sortiert und können grundsätzlich als pdf-Datei eingesehen werden.
Derzeit werden die Arbeitshinweise SGB XII - Kreis Kleve überarbeitet, so dass nicht alle pdf-Dateien im Moment zur Verfügung stehen.
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In den vorliegenden Internen Arbeitshinweisen SGB XII - Kreis Kleve werden weitgehend Formulierungen genutzt, die Frauen und Männer gleichermaßen ansprechen. In Einzelfällen wurde der Übersichtlichkeit halber darauf verzichtet. Dennoch sind auch dort Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etc. gleichermaßen und gleichberechtigt gemeint.