Die Fahrerlaubnisse der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE, D1/D1E werden grundsätzlich nur für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Wenn Sie Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse „CE79“ ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag.
Required attributes
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- ein biometrisches Lichtbild
- augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
- Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr; für die D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr)
- polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder online beim Bundesamt für Justiz)