Zur Überwachung der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen und Eigenwasseranlagen kommt die Überwachung von Trinkwasser-Installationen, da sich das Trinkwasser dort nachhaltig verändern kann.
Neben chemischen Einflüssen, zum Beispiel durch alte Bleirohre, können hier aufgrund ungünstiger Fließ- und Temperaturverhältnisse auch mikrobiologische Probleme auftreten.
Daher sind in öffentlichen, aber auch in vermieteten Gebäuden, neben der Prüfung der Anlagen auch regelmäßig Untersuchungsergebnisse auszuwerten. Private Trinkwasser-Installationen werden nicht regelmäßig überwacht, sondern im Falle einer Beanstandung anlassbezogen kontrolliert.
Legionellenuntersuchungen in Mietobjekten
Die aktuelle Trinkwasserverordnung sieht unter anderem vor, dass Großanlagen in Warmwasser-Installationen größerer Mietwohngebäude überwacht werden.
Die Überwachung derartiger Anlagen beinhaltet eine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen.
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Die Untersuchungen auf Legionellen sind von den Betreibern der Anlagen ohne weitere Aufforderung zu veranlassen, Listen zugelassener Trinkwasseruntersuchungsstellen sind bei der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten erhältlich.