Früherkennung und Vorsorge

Mit Früherkennungs- und Vorsorgeangeboten kann das Entstehen von Krankheiten frühzeitig erkannt werden. 

Das Gesundheitsamt hat daher die wichtigsten Informationen zu Früherkennungs- und Vorsorgeangeboten für Sie zusammen gestellt.

Früherkennungs- und Vorsorgeangebote

Was sind Vorsorgeangebote/ Früherkennungsuntersuchungen?

Bei Vorsorgeuntersuchungen oder Früherkennungsuntersuchungen handelt es sich um freiwillige Untersuchungen, die bei gesunden Personen durchgeführt werden, um bestimmte Erkrankungen frühzeitig festzustellen.

Es gibt eine Vielzahl an Vorsorgeangeboten und Früherkennungsuntersuchungen, die in verschiedenen Altersklassen angeboten werden (vgl. Welche Vorsorgeangebote stehen mir zu?)

Warum sollte ich Vorsorgeangebote in Anspruch nehmen?

Das Ziel ist es, Erkrankungen zu entdecken bevor diese Beschwerden hervorrufen, sodass eine Behandlung frühestmöglich erfolgen kann.

Neben Vorsorgeangeboten für spezielle Personengruppen wie Schwangere und Kinder gibt es zum Beispiel auch Vorsorgeangebote zur Früherkennung von Krebserkrankungen.

So kann beispielsweise das Risiko, an Krebs zu versterben, durch die Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen um 30 – 60% reduziert werden. Außerdem kann durch eine frühzeitige Erkennung von Vorstufen potenziell die Entstehung von Krebs verhindert werden oder durch eine frühzeitige Erkennung der Krankheit eine zeitnahe Behandlung eingeleitet werden. Dadurch ist häufig der Behandlungserfolg größer.

Die Teilnahme an allen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig.

Eine Aufklärung erfolgt vor der Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt. Im Anschluss ist dann die Zustimmung oder auch Ablehnung der Untersuchung möglich.

Entstehen bei der Durchführung Kosten für mich?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Vielzahl von Früherkennungsuntersuchungen.

 

Welche Vorsorgeangebote stehen mir zu?

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen die von der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder, Erwachsene und Schwangere übernommen werden, finden Sie auf Seite 2 des Flyers "Prävention.Machen Sie mit" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Wo kann ich Vorsorgeangebote in Anspruch nehmen?

Bei Erwachsenen ist die Hausärztin oder der Hausarzt für die meisten Angebote die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner. Bei Kindern sowie Jugendlichen berät zu den Vorsorgeangeboten die Kinder- und Jugendärztin bzw. der Kinder- und Jugendarzt.

Die zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen finden sowohl bei den Kindern als auch bei den Erwachsenen bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt statt. 

Auf der Internetseite der Verbrauchzentrale wird neben einer Auflistung der Angebote ebenfalls angegeben wo diese in Anspruch genommen können.

 

Werde ich über die Vorsorgeangebote informiert?

  • Alle fünf Jahre erhalten Frauen zwischen 20 und 65 Jahren eine Information von ihrer Krankenkasse, in der sie über die Untersuchung für Gebärmutterhalskrebs informiert werden. Weiterhin werden Frauen zwischen 50 und 69 Jahren von einer zentralen Stelle schriftlich zum Mammographie-Screening eingeladen und informiert.
  • Männer und Frauen zwischen 50 und 65 Jahren werden ebenfalls alle fünf Jahre über die Darmkrebsfrüherkennung informiert.
  • Wenn bei Kindern eine der Untersuchungen der U5 – U9 nicht innerhalb eines Toleranzbereiches erfolgt, erhalten die Eltern vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen eine Erinnerung. Eine Übersicht über den Zeitraum der U-Untersuchungen und der Toleranzgrenzen ist auf der Internetseite des Landeszentrums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen zu finden. Über die Familien-App „AppKes“ des Kreises Kleve kann man sich außerdem an die nächste U-Untersuchung erinnern lassen. 

 

Erklärvideo zu Vorsorgeuntersuchungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung klärt in dem nachfolgenden Video über die Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland auf: