Meldepflichtige Krankheiten

Eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt fest, welche Krankheitserreger und in welcher Form diese an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Demnach sind bei einem Nachweis einer meldepflichtigen Erkrankung sowohl die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt, als auch das den Erreger nachweisende Labor zu einer Meldung verpflichtet. 
Um eine Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, führt die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten nach Erhalt der Meldung umfangreiche Ermittlungen durch und empfiehlt entsprechende  Maßnahmen. Anschließend erfolgt eine Meldung der Erkrankung bzw. des Erregers über die zuständige Landesbehörde an das RKI.

Weiterhin berät die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen über Infektionsrisiken sowie die Möglichkeiten der Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung.

Zu allen Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und vieles mehr auf den Internetseiten des Robert-Koch Instituts.