Begleitetes Fahren ab 17

Sie möchten schon mit 17 Jahren Auto fahren? Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Erwerb der Fahrerlaubnis mit 18 Jahren.

Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 stellen. Den Antrag können Sie entweder beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder direkt online stellen. 

In Ihrem Antrag müssen Sie auch Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen machen. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.

Die Begleitperson

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (beziehungsweise 3) oder einer entsprechenden EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sein und
  • alle Begleitpersonen müssen namentlich benannt werden und auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

 

Required attributes

  1. vollständig ausgefüllter Antrag
  2. Kopie Personalausweis oder Reisepass
  3. ein biometrisches Lichtbild
  4. Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  5. Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)
  6. Anlage 1 zum begleiteten Fahren ab 17 (Zustimmung beider gesetzlicher Vertretenden)
  7. Anlage 2 zum begleiteten Fahren ab 17 für jede Begleitperson