Wohnungseigentum ist eine nach deutschem Recht geschaffene Möglichkeit, eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung durch Eintragung in das Grundbuch zu begründen. Jede Wohnung erhält somit bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden.
Hierfür benötigt der Notar eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die durch den Kreis Kleve erteilt wird.
Dazu können Sie den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung verwenden, der unter „Downloads“ im rechten Bereich dieser Seite zu finden ist.
Benötigte Unterlagen
Antragsformular
Aufteilungsplan in mindestens zweifacher Ausfertigung
Der Aufteilungsplan setzt sich zusammen aus:
- einem Lageplan
- Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnung
Eine Wohn- und Nutzflächenberechnung kann mit eingereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Mail: bauverwaltung@kreis-kleve.de