Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist eine nach deutschem Recht geschaffene Möglichkeit, eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung durch Eintragung in das Grundbuch zu begründen. Jede Wohnung erhält somit bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden.

Hierfür benötigt der Notar eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die durch den Kreis Kleve erteilt wird.

Dazu können Sie den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung verwenden, der unter „Downloads“ im rechten Bereich dieser Seite zu finden ist.

Benötigte Unterlagen

Antragsformular
Aufteilungsplan in mindestens zweifacher Ausfertigung

Der Aufteilungsplan setzt sich zusammen aus:
- einem Lageplan
- Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnung

Eine Wohn- und Nutzflächenberechnung kann mit eingereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Mail: bauverwaltung@kreis-kleve.de