Die untere Gesundheitsbehörde hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und Ihre Gesundheit zu fördern (§ 12 Absatz 1 Satz 1 ÖGDG NRW).
Hierzu gehören unter anderem
- die Beratung zum Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen und zu gesundheitsfördernden Maßnahmen,
- schulärztliche Untersuchungen und Begutachtungen sowie
- amtsärztliche Begutachtungen.
Beratungsangebot
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes berät Eltern, Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger des Kreises Kleve zu allen Fragen rund um die Gesundheit Ihres Kindes.
Die Hauptaufgabe liegt darin, die Kinder und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.
Schulärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
Die Schulärztinnen und -ärzte der unteren Gesundheitsbehörde führen insbesondere
- Einschulungsuntersuchungen sowie weitere schulärztliche Untersuchungen (z. B. bei einem vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf),
- zahnärztliche Reihenuntersuchungen und
- Beratungen von Eltern und Lehrkräften zu Gesundheitsfragen für Schülerinnen und Schülern
durch.
Amtsärztliche Begutachtungen
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt außerdem im Auftrag von anderen Behörden amtsärztliche Begutachtungen bei Kindern und Jugendlichen durch.
Hierzu gehören beispielsweise amtsärztliche Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe bei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen.