Fahrlehrerlaubnis

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine „Fahrlehrerlaubnis“. Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 21 Jahre alt sein,
  • geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen,
  • die Fahrerlaubnis der Klasse besitzen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  • mindestens drei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen,
  • innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein,
  • eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrgesetz bestanden haben und
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung wird empfohlen. Alternativ können Sie auch den Online-Antrag im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP NRW) nutzen.

Required attributes

  1. Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrlehrerlaubnisklasse,
  2. amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. gültiger Personalausweis),
  3. Lebenslauf,
  4. Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (entsprechend Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung) und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (entsprechend der Anlage 6 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind,
  5. Vorlage Ihres Führerscheins oder Übersendung einer amtlichen beglaubigten Fotokopie Ihres Führerscheins,
  6. Nachweis über Ihre Vorbildung (Schul- und Berufsschulzeugnisse),
  7. Bescheinigung einer amtlichen anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung,
  8. dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung und
  9. erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (der Belegart O). Die Beantragung des Führungszeugnisses ist beim Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes möglich. Eine Antragstellung ist auch beim Bundesamt für Justiz möglich (www.bundesjustizamt.de).