Begutachtung der Gefährlichkeit von Hunden

Eine weitere Aufgabe besteht in der Begutachtung der Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden im Einzelfall. Die jeweilige Begutachtung wird nach einem Beißvorfall vom örtlichen Ordnungsamt angeordnet. Das Ziel dieser Begutachtung ist, die Besonderheiten im Verhaltens der einzelnen Tiere zu erkunden, um aktuell gefährliche Hunde zu erkennen. Eine langfristige Prognose zum künftigen Verhalten eines Tieres ist mit großen Unsicherheiten behaftet, da das Verhalten vor allem auch von den Haltungsumständen abhängt.

Hinweise

Bitte nach Aufforderung durch das Ordnungsamt umgehend einen Termin vereinbaren. Die erste Begutachtung findet grundsätzlich im häuslichen Umfeld statt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt. Falls doch, wird explizit drauf hingewiesen.

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Begutachtung der Gefährlichkeit50,00 Euro (zuzüglich Fahrtkosten)
umfangreiche GutachtenMehrkosten sind möglich!

Rechtliche Grundlagen