Zulassung von Importfahrzeugen

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten es im Kreis Kleve zulassen?

Bei der Zulassung von Importfahrzeugen handelt es sich um innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erworbene Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge.

 

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht, welche Unterlagen Sie für Ihre Zulassung benötigen:

  1. eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  2. die Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen Land und CoC (Certificate of Conformity) oder Vollabnahme, ggf. Datenbeschreibung, bei Neufahrzeugen zusätzlich die Rechnung
  3. die Kennzeichenschilder (wenn das KFZ noch im Ausland zugelassen ist)
  4. den HU (Hauptuntersuchungs-)bericht
  5. Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  6. eine vom Fahrzeughaltenden - und ggf. vom abweichenden Zahlenden - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  7. eine Vollmacht und die Personalausweiskopie (mit Unterschrift) des Vollmachtgebenden (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
  8. bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und die Ausweiskopien aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
  9. die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
  10. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes bei Fahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU