Tiertransport - Befähigungsnachweis
Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis.
Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.
Der Befähigungsnachweis wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärabteilung ausgestellt. Es wird eine abgeschlossene qualifizierte Ausbildung, die nach dem 05.01.2007 erfolgt sein muss, oder ein Sachkundelehrgang als Fortbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen können den gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden oder telefonsich erfragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Befähigungsnachweis |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Befähigungsnachweis | 26,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Beeker | 02821 85-720 02821 85-520 |
1.772 |