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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Tiertransport - Befähigungsnachweis

Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis.

Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.

Der Befähigungsnachweis wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärabteilung ausgestellt. Es wird eine abgeschlossene qualifizierte Ausbildung, die nach dem 05.01.2007 erfolgt sein muss, oder ein Sachkundelehrgang als Fortbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen können den gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden oder telefonsich erfragt werden.

Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer/innen und Betreuer/innen einen Befähigungsnachweis. Dieser wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärbehörde ausgestellt.Außerdem wird eine Transportgenehmigung gebraucht.Tiertransport, Befähigung, Online-Antrag, online, digitalhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/tiertransport-befaehigungsnachweis/Bezeichnung Höhe der Gebühr Befähigungsnachweis 26,00 Euro Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Befähigungsnachweis schriftlicher Nachweis über abgeschlossene Ausbildung und/oder Nachweis über Sachkundelehrgang
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Tiertransport - Befähigungsnachweis

Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis.

Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.

Der Befähigungsnachweis wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärabteilung ausgestellt. Es wird eine abgeschlossene qualifizierte Ausbildung, die nach dem 05.01.2007 erfolgt sein muss, oder ein Sachkundelehrgang als Fortbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen können den gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden oder telefonsich erfragt werden.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Befähigungsnachweis
  1. schriftlicher Nachweis über abgeschlossene Ausbildung und/oder
  2. Nachweis über Sachkundelehrgang

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Befähigungsnachweis26,00 Euro

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Beeker 02821 85-720
02821 85-520
1.772

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Antrag Befähigungsnachweis Tiertransport Online-Antrag

Zulassung als Tiertransportunternehmen Online-Antrag