Antibiotika-Datenbank
Die Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen und Puten) sind verpflichtet, halbjährlich Tierzahlen und eingesetzte Antibiotikaanwendungen in der Antibiotikadatenbank in HIT zu melden.
Aus den Meldungen ermittelt die Antibiotikadatenbank für jeden Betrieb und jede Nutzungsart eine individuelle betriebliche Therapiehäufigkeit.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der Tierhalter prüft, ob durch seine Meldungen Plausibilitätsfehler entstanden sind und diese ggfs. beseitigt. Anderenfalls kann die betriebliche Therapiehäufigkeit evtl. gar nicht oder falsch ermittelt werden.
Der Tierhalter muss sich nun mit den veröffentlichten bundesweiten Kennzahlen vergleichen.
Liegt sein Betrieb über der Kennzahl 1, muss er zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaanwendung führen.
Liegt sein Betrieb über der Kennzahl 2, muss er zusammen mit seinem Tierarzt innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der Abteilung Veterinärangelegenheiten unaufgefordert vorlegen. Die Behörde prüft den Plan und kann ggfs. Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall könnte sie das Ruhen der Tierhaltung anordnen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LANUV
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Gietemann | 02821 85-7838 02821 85-230 |
1.778 |
Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Dr. Johanns | 02821 85-281 02821 85-230 |
1.777 |
Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Hahn | 02821 85-718 02821 85-230 |
1.773 |