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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Tierschutz

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält oder betreut, muss es angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

Die Einhaltung dieser Grundforderungen des Tierschutzgesetzes werden durch regelmäßige Kontrollen aller Nutztierhaltungen sowie Verdachtskontrollen von privaten Tierhaltungen sichergestellt.

Falls Mängel festgestellt werden, ordnen die Tierärzte der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung entsprechende Maßnahmen an, um diese zu beseitigen. Sollte dies nicht mehr ausreichen, können Tiere dem Halter weggenommen und Tierhaltungsverbote ausgesprochen werden.

Tierschutzanzeigen können bei den genannten Ansprechpartnern aufgegeben werden. Diese sollen möglichst genau recherchiert werden und der Wahrheit entsprechen. Grundlose Meldungen wegen persönlicher Animositäten gegen einen Tierhalter verursachen unnötigen Aufwand.

Aktuelle Informationen zum Thema "Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht Schwein" finden sie hier.

Zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden in Nordrhein-Westfalen unter den Maßgaben zur Eindämmung der Coronainfektionen wurde durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) ein Leitfaden für alle pferdehaltenden Betriebe mit Publikumsverkehr erlassen. Dieser Leitfaden steht rechts unter "Dokumente" als Download bereit. Die Kontrolle der Pferdebetriebe in Bezug auf den Publikumsverkehr fällt nicht in die Zuständigkeit der Veterinärämter, sondern in die der Ordnungsämter. Die behördliche Kontrolle der tierschutzrechtlichen Aspekte von Pferdebetrieben obliegt den Veterinärämtern.

 

Verordnung zum Schutz freilebender Katzen

Im gesamten Kreisgebiet gibt es wild lebende Katzen. Mit einer hohen Populationsdichte steigen die Gesundheitsrisiken für die Tiere durch übertragbare Krankheiten. Freilebende Katzen, die gefangen und untersucht wurden, leiden häufig an schweren Infektionskrankheiten und anderen Erkrankungen. Tierheime beklagen die vielen und schlecht vermittelbaren Katzen. Bisherige Maßnahmen reichten zur Eindämmung nicht aus.

Die nun vom Kreistag des Kreises Kleve auf den Weg gebrachte „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Kleve“ ermöglicht den Städten und Gemeinden sowie berechtigten Tierschutzorganisationen, freilebende Katzen zu fangen und vorübergehend in Obhut zu nehmen, um sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Außerdem werden bei Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung alle Halterinnen und Halter von Katzen mit unkontrolliertem Freigang verpflichtet, diese kastrieren und kennzeichnen zu lassen sowie sie zu registrieren. Besitzerinnen und Besitzer reiner Hauskatzen ohne Freigang sind nicht betroffen.

Langfristig soll die Katzenschutzverordnung bei den Kommunen Kosten für Unterbringung und tierärztliche Versorgung sparen. Eine konsequente Kastration soll die Population der Katzen und in der Folge Leiden und Krankheiten vieler Katzen mindern sowie die Anzahl der Fundkatzen senken. Für Tierschutzorganisationen bedeutet die Verordnung mehr Rechtssicherheit für durchgeführte Kastrationen.

Die Verordnung tritt am 01. Oktober 2019 in Kraft. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie das Auslaufverbot gelten aufgrund einer Übergangsregelung dann ab dem 01. April 2020.

Die Verordnung steht auf der rechten Seite als Download bereit.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 



Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Funnemann 02821 85-226
02821 85-230
1.779
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau van Husen 02821 85-7818
02821 85-230
1.777
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Beeker 02821 85-720
02821 85-520
1.772
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Schmelzer 02821 85-228
02821 85-230
1.772