Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Tierarzneimittel

Zum Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitlichen Gefahren durch den unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln werden alle am Tierarzneimittelverkehr (Erwerb, Abgabe und Anwendung) beteiligten Personen behördlich überwacht.

Zu diesem Personenkreis gehören:

  • Tierhalter, insbesondere Nutztierhalter (Stallapotheken)
  • Tierheilpraktiker und
  • praktizierende Tierärzte (tierärztliche Hausapotheken)
  • Futtermittelmischbetriebe, die Fütterungsarzneimittel herstellen

Die Überwachung der Arzneimittelhersteller und –großhändler und der tierärztlichen Hausapotheken erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Für die Überwachung der Futtermittelmischbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Tierheilpraktiker und Nutztierhalter ist die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung zuständig.

Einzelhandelsbetriebe, die Tierarzneimittel lagern oder mit ihnen handeln, müssen dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung anzeigen. Des Weiteren dürfen sie frei verkäufliche Tierarzneimittel nur abgeben, wenn der Unternehmer oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

Für Nutztierhalter gelten umfangreiche Nachweispflichten über Herkunft, Anwendung und Verbleib von Tierarzneimitteln. So müssen Tierhalter jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in einem Bestandsbuch dokumentieren. Das Formular hierzu steht im Feld rechts zum Download bereit.

Zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika müssen Nutztierhalter darüber hinaus die Anwendung von Antibiotika in einer Datenbank melden.

Informationen zur Antibiotikadatenbank erhalten Sie hier.

Zum Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitlichen Gefahren durch den unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln werden alle am Tierarzneimittelverkehr (Erwerb, Abgabe und Anwendung) beteiligten Personen behördlich überwacht. Tierarzneimittel, TAM, Arzneimittel, Arzneimittelüberwachung, Online-Antrag https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/tierarzneimittel/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Tierarzneimittel

Zum Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitlichen Gefahren durch den unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln werden alle am Tierarzneimittelverkehr (Erwerb, Abgabe und Anwendung) beteiligten Personen behördlich überwacht.

Zu diesem Personenkreis gehören:

Die Überwachung der Arzneimittelhersteller und –großhändler und der tierärztlichen Hausapotheken erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Für die Überwachung der Futtermittelmischbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Tierheilpraktiker und Nutztierhalter ist die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung zuständig.

Einzelhandelsbetriebe, die Tierarzneimittel lagern oder mit ihnen handeln, müssen dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung anzeigen. Des Weiteren dürfen sie frei verkäufliche Tierarzneimittel nur abgeben, wenn der Unternehmer oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

Für Nutztierhalter gelten umfangreiche Nachweispflichten über Herkunft, Anwendung und Verbleib von Tierarzneimitteln. So müssen Tierhalter jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in einem Bestandsbuch dokumentieren. Das Formular hierzu steht im Feld rechts zum Download bereit.

Zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika müssen Nutztierhalter darüber hinaus die Anwendung von Antibiotika in einer Datenbank melden.

Informationen zur Antibiotikadatenbank erhalten Sie hier.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Gietemann 02821 85-7838
02821 85-230
1.778
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Dr. Johanns 02821 85-281
02821 85-230
1.777
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Hahn 02821 85-718
02821 85-230
1.773

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Anzeige gemäß § 44 Abs. 6 Tierimpfstoff-Verordnung Onlineantrag

Anzeige gemäß § 67 Arzneimittelgesetz - Tierheilpraktiker/innen Onlineantrag

Anzeige gemäß § 73 Absatz 3b Arzneimittelgesetz Onlineantrag