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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Breitbandausbau

Bessere Breitband-Qualität im Kreis Kleve

Leistungsfähige Breitbandanschlüsse gehören heute zu den ganz wichtigen Faktoren einer überzeugenden Standortentwicklung. Der schnelle Informationsaustausch ist mehr denn je Fundament für zeitgemäßes Miteinander einerseits und wirtschaftliches Wachstum andererseits. Somit ist die gute Fortentwicklung im Kreis Kleve eng verknüpft mit den Fortschritten, die wir landauf landab mit der Steigerung der Breitband-Qualität machen. Es ist offensichtlich, dass eine zukunftsfähige Breitbandversorgung mittelfristig die Einwohnerzahlen positiv beeinflussen wird, dass sie die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen beflügeln kann und letztlich dadurch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Wirtschaftskraft der Kommunen verbessert. Um Lebensqualität und Wohlstand in Zukunft zu erhalten und zu steigern, ist eine überzeugende Breitband-Leistung notwendig, die eine geeignete Infrastruktur benötigt. Unser wirtschaftliches Umfeld wird zunehmend mit der Industrie 4.0 konfrontiert – es benötigt dringend die Voraussetzungen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben und nicht den Anschluss an Mitbewerber zu verpassen. Zu diesen Zeiten sind alle Anstrengungen im Interesse einer für den Kreis Kleve guten Breitband-Versorgung mehr als angemessen.

 

Bund und Land Nordrhein-Westfalen fördern Netzausbau

In enger Zusammenarbeit mit 15 von 16 kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurden alle notwendigen Vorarbeiten für eine Antragsstellung im Rahmen des Bundesförderprogramms zur Verbesserung der Breitbandversorgung geleistet. Hierdurch werden bestimmte Gebiete (sogenannte „weiße Flecken“, welche entsprechende Förderkriterien erfüllen müssen), in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau besonders unwirtschaftlich ist, mit Fördermitteln von Bund und Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Die insgesamt 15 Kommunen sind in drei Projektgebiete aufgeteilt:

Nach drei komplexen Antragsverfahren und nachfolgenden europaweiten Ausschreibungsverfahren, wurden die beantragten Fördermittel im April 2019 endgültig von Bund und Land Nordrhein-Westfalen bewilligt. Dadurch stehen dem Kreis Kleve mit einem Eigenanteil der Kooperationskommunen zusammengenommen über 60 Millionen Euro für den Glasfasernetzausbau zur Verfügung. Knapp 32 Mio. Euro werden als Zuwendung durch den Bund, rund 25,6 Mio. Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen und knapp 6,4 Mio. Euro durch die beteiligten Kommunen aufgebracht.

Für den Ausbau und Betrieb der Glasfasernetze in den drei Projektgebieten hat das Unternehmen Deutsche Glasfaser jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und folglich die Zuschläge erhalten.

 

Download-Geschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde

Insgesamt werden rund 13.000 Haushalte und Unternehmen sowie 97 Schulen und andere Bildungseinrichtungen mit zuverlässigen Glasfaseranschlüssen und einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch versorgt.

Dazu fallen insgesamt 1.648 km Tiefbau (Nord: 450 km, Mitte 643  km und Süd 555 km) an. Dadurch werden 4.573 km neue Glasfaserkabel (Nord: 1.597 km, Mitte 1.634 km und Süd 1.342 km) und 2.350 km neue Leerrohre (Nord 637 km, Mitte 918km und Süd 795 km) verlegt, sowie 130 neue Netzverteiler (Nord 33 Stück, Mitte 49 Stück und Süd 48 Stück) aufgestellt.

Im Kreis Kleve Süd ist der geförderte Ausbau planmäßig mit dem Spatenstich am 17. September 2019 in der Gemeinde Wachtendonk gestartet. Es folgen anschließend Kreis Kleve Mitte und Kreis Kleve Nord. Alle betroffenen Haushalte in den Fördergebieten erhalten im Vorfeld des Ausbaus gesonderte Informationen über den genauen Ablauf und die Anmeldemodalitäten per Post. Der gesamte Ausbau in den 15 Kommunen soll zum jetzigen Planungszeitpunkt bis Ende 2024 vollständig abgeschlossen sein.

Das Projektgebiet Kreis Kleve Süd (Wachtendonk, Straelen, Kerken, Issum, Rheurdt und Geldern) ist ebenso, wie die Gemeinde Bedburg-Hau (Projektgebiet Kreis Kleve Nord) vollständig abgeschlossen. In Weeze, Kevelaer, Uedem, Kalkar und Rees (Projektgebiet Kreis Kleve Mitte), so wie in Goch, Kleve und Emmerich am Rhein (Projektgebiet Kreis Kleve Nord) läuft der Ausbau derzeit noch. Bisher wurden rund 1.500 Kilometer Tiefbau realisiert und über 3.500 Hausanschlüsse in Betrieb genommen.


 

Fragen und Antworten zum geförderten Breitbandausbau

1. Welche Gebiete sind förderfähig und werden ausgebaut?

Förderfähig sind alle Gebiete, welche die nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Die aktuelle Versorgung liegt unter 30 Mbit/s im Download
  • Es ist kein eigenwirtschaftlicher Ausbau mit mindestens 30 Mbit/s geplant
  • Das Gebiet gehört nicht zum Hauptverteiler-Nahbereich

2. Ich habe aktuell weniger als 30 Mbit/s, aber gehöre nicht zum Fördergebiet. Warum?

Es kann verschiedene Gründe haben, warum Ihre Adresse nicht zum Fördergebiet gehört:

  1. Bei Ihrem oder einem anderen Internetanbieter sind an Ihrer Adresse bereits 30 Mbit/s oder mehr verfügbar. Auf den Internetseiten der verschiedenen Internetanbieter können Sie jeweils einen Verfügbarkeitscheck durchführen.
  2. Im Rahmen des relevanten Markterkundungsverfahrens hat ein Telekommunikationsunternehmen eine Ausbauabsicht mit mehr als 30 Mbit/s für Ihre Adresse mitgeteilt.
  3. Sie gehören zum sogenannten Hauptverteiler-Nahbereich. Dieser umfasst die Kabelverzweiger im Abstand von 550 Meter Kabellänge um den Hauptverteiler beziehungsweise die örtliche Vermittlungsstelle sowie ebenfalls die Adressen und Anschlüsse, die über diese Kabelverzweiger versorgt sind. Anschlüsse im Hauptverteiler-Nahbereich sind grundsätzlich nicht förderfähig und damit von der Projekterschließung ausgenommen.
  4. Sie sind `homes passed` an das TV-Kabelnetz von Vodafone angeschlossen. Das bedeutet, dass der Anbieter Ihre Adresse bei Bedarf kurzfristig versorgen kann.

3. Was muss ich tun, um an das geförderte Glasfasernetz angeschlossen zu werden?

Damit Sie einen kostenfreien Hausanschluss im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus erhalten, müssen Sie diesen beim Anbieter Deutsche Glasfaser beauftragen bzw. bis zum jeweiligen Stichtag während der Vermarktungsphase einen Vertrag abschließen. Hierbei wird das Haus ans Glasfasernetz angeschlossen und ein Übergabepunkt im Gebäude installiert.

Liegen bis zum Stichtag nicht ein Vertrag mit Deutsche Glasfaser und die Zustimmung des Grundstückseigentümers für einen Hausanschluss vor, wird die Glasfaser lediglich bis vor das Grundstück gelegt.

Ein Hausanschluss – das Verlegen der „letzten Meile“ vom Bürgersteig bis ins Haus – ist auch zu einem späteren Zeitpunkt weiterhin möglich, kann dann allerdings Hausanschlusskosten für den Endverbraucher verursachen.

4. Entstehen Kosten für den Hausanschluss?

Die Haushalte im Fördergebiet, die bis zum Stichtag einen Vertrag abschließen, zahlen keine Hausanschlusskosten. Monatliche Kosten fallen je nach gebuchtem Tarif an.

5. Was ist Open Access?

Das Glasfasernetz, das Deutsche Glasfaser ausbaut, ist offen für jeden Telekommunikationsanbieter, der seine Produkte darüber anbieten möchte.

6. Wann werde ich angeschlossen?

Der Ausbau erfolgt sukzessiv. Die letzten Anschlüsse sollen zum jetzigen Planungsstand bis Mitte 2023 in Betrieb genommen werden.

7. Ich bin vertraglich noch für einige Zeit an meinen aktuellen Internetanbieter gebunden. Wie kann ich trotzdem einen Glasfaseranschluss erhalten?

Sofern bei einem anderen Anbieter eine verbleibende Vertragsbindung bis 12 Monaten besteht, können Sie sich durch Beauftragung eines Glasfaserprodukts trotzdem einen Hausanschluss legen lassen. Bis zum Vertragsende des alten Anbieters berechnet Deutsche Glasfaser Ihnen keine monatlichen Kosten. Die Umstellung erfolgt in diesem Falle erst zum Ende der Vertragsbindung des Altvertrages.

Sollten Sie nach Erhalt des Hausanschlusses noch länger als 12 Monate vertraglich an einen Anbieter gebunden sein, kontaktieren Sie Deutsche Glasfaser unter den in den Informationsunterlagen angegebenen Kontaktdaten zur individuellen Beratung.

Logos Breitbandförderung

Logo Deutsche GLasfaser

Stand: Februar 2024

 


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