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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Landeshundegesetz

Durch die Einführung des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen sollen Gefahren beseitigt werden, die durch gefährliche Hunde und den unsachgemäßen Umgang der Halter mit Hunden entstehen.

Zuständig für die Umsetzung der Bestimmungen des Landeshundegesetzes sind die Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dort können Sie Ihren Hund anmelden, Erlaubnisse beantragen oder Beißvorfälle anzeigen.

Bei der Umsetzung der Regelungen des Gesetzes unterstützen die Tierärzte der Kreisverwaltung die Ordnungsämter fachlich durch die Erstellung von Gutachten und die Durchführung von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen.

Weitere Informationen finden Sie hier:



Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Funnemann 02821 85-226
02821 85-230
1.779
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau van Husen 02821 85-7818
02821 85-230
1.777
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Beeker 02821 85-720
02821 85-520
1.772
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Schmelzer 02821 85-228
02821 85-230
1.772