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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Wassergefährdende Stoffe

Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers (Grundwasser oder oberirdische Gewässer) nachteilig verändern können. Insbesondere sind dies flüssige Stoffe wie Kraftstoffe, Heizöl, Säuren und Laugen, aber auch feste Stoffe wie Salze und gasförmige Stoffe wie Ammoniak.

Sämtliche wassergefährdende Stoffe sind auf Bundesebene katalogisiert und anhand ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann beim Umweltbundesamt eingesehen werden.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel:

-          Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff

-          Öffentliche Tankstellen

-          Heizölverbraucheranlagen

-          Kfz-Werkstätten

-          Betriebe für die Herstellung von Chemieprodukten

Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder ändern möchte, hat dies mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Erforderliche Unterlagen sind nach Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzulegen.

Das Wasserrecht schreibt außerdem vor, dass Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Dichtheit der Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen hat. Für bestimmte Anlagen (z. B. für jeden unterirdischen Behälter) sind Prüfungen durch anerkannte Sachverständige in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Der Betreiber ist selbst für die rechtzeitige Veranlassung dieser Prüfung verantwortlich. Eine Liste mit Kontaktadressen zu diesen Sachverständigen steht auf unserer Internetseite zum Download bereit.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden StoffenUmwelt, Umweltschutz, Anträge, Gewässernutzung, Gewässer, Wärmepumpe, Wärmepumpen, Gartenbau, Topfpflanzen, Gärtnerei, Wassergfährdende Stoffehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/wassergefaehrdende-stoffe/Über anfallende Gebühren geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne Auskunft.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Wassergefährdende Stoffe

Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers (Grundwasser oder oberirdische Gewässer) nachteilig verändern können. Insbesondere sind dies flüssige Stoffe wie Kraftstoffe, Heizöl, Säuren und Laugen, aber auch feste Stoffe wie Salze und gasförmige Stoffe wie Ammoniak.

Sämtliche wassergefährdende Stoffe sind auf Bundesebene katalogisiert und anhand ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann beim Umweltbundesamt eingesehen werden.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel:

-          Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff

-          Öffentliche Tankstellen

-          Heizölverbraucheranlagen

-          Kfz-Werkstätten

-          Betriebe für die Herstellung von Chemieprodukten

Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder ändern möchte, hat dies mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Erforderliche Unterlagen sind nach Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzulegen.

Das Wasserrecht schreibt außerdem vor, dass Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Dichtheit der Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen hat. Für bestimmte Anlagen (z. B. für jeden unterirdischen Behälter) sind Prüfungen durch anerkannte Sachverständige in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Der Betreiber ist selbst für die rechtzeitige Veranlassung dieser Prüfung verantwortlich. Eine Liste mit Kontaktadressen zu diesen Sachverständigen steht auf unserer Internetseite zum Download bereit.

Gebühren

Über anfallende Gebühren geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne Auskunft.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
wasserrechtliche Genehmigung (Kleve), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit),
Frau Müskens 02821 85-147
02821 85-705
E.253
wasserrechtliche Genehmigung (Uedem), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit),
Frau Pasedag 02821 85-153
02821 85-705
E.252

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar

Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer privaten Heizölverbraucheranlage Online

Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Online