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Wärmepumpen

Aufgrund steigender Energiepreise nehmen Wärmepumpenanlagen zum Heizen von Gebäuden inzwischen einen großen Stellenwert ein.

Die Nutzung von Erdwärme erfolgt dabei als direkte Wärmenutzung über die Entnahme und Einleitung von Grundwasser oder indirekt über in den Untergrund eingebrachte geschlossene Rohrsysteme (Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren), in denen eine frostsichere Flüssigkeit zirkuliert.

Die Errichtung und der Betrieb von Wärmepumpenanlagen kann bei unsachgemäßer Ausführung zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit führen. Deshalb ist vor dem Einbau einer Heizanlage mit Erdwärmenutzung eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu beantragen.

 

Lesen Sie bitte auch das Merkblatt auf dieser Seite.

Aufgrund steigender Energiepreise nehmen Wärmepumpenanlagen zum Heizen von Gebäuden inzwischen einen großen Stellenwert ein. Die Nutzung der Erdwärme erfolgt dabei als direkte Wärmenutzung über die Entnahme und Einleitung von Grundwasser oder indirekt über in den Untergrund eingebrachte geschlossene Rohrsysteme (Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren), in denen eine frostsichere Flüssigkeit zirkuliert. Vor Einbau einer Heizanlage mit Erdwärmenutzung ist bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.Wärmepumpe, Wärmepumpe mit Grundwasserbrunnen, Wärmepumpenanlage, Wärmepumpe mit Kollektoren, Wärmepumpe mit Sonden, Wasserrechtliche Erlaubnis, Untere Wasserbehörde Kreis Kleve, Heizen mit Erdwärme, Erdwärmehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/waermepumpe/Für die wasserrechtliche Erlaubnis sind Gebühren zu erheben. Die Höhe der Gebühren hängt vom Umfang der Maßnahme ab.           Mindestgebühr:  200,- Euro. Wärmepumpenanlage mit Grundwasserbrunnen Übersichtsplan 3-fach Lageplan 1:500 mit Darstellung Entnahme- und Schluckbrunnen 3-fach Zertifizierungsnachweis der Bohrfirma nach DVGW W 120 2-fach Systemzeichnung Entnahme- und Schluckbrunnen mit Angabe der Tiefe sowie Darstellung der hydrogeologischen Situation 2-fach Erdwärmesonden-Heizungsanlage Übersichtsplan 3-fach Lageplan 1:500 mit Eintragung der Lage der Sonden 3-fach Sicherheitsdatenblatt zum Frostschutzmittel 2-fach Zertifizierungsnachweis der Bohrfirma nbach DVGW W 120 2-fach Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen sowie zur geothermischen Ergiebigkeit 2-fach Erdwärmekollektoren-Heizungsanlage Übersichtsplan 3-fach Lageplan 1:500 mit Eintragung der Lage der Kollektoren 3-fach Sicherheitsdatenblatt zum Frostschutzmittel 2-fach
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Wärmepumpe

Aufgrund steigender Energiepreise nehmen Wärmepumpenanlagen zum Heizen von Gebäuden inzwischen einen großen Stellenwert ein.

Die Nutzung von Erdwärme erfolgt dabei als direkte Wärmenutzung über die Entnahme und Einleitung von Grundwasser oder indirekt über in den Untergrund eingebrachte geschlossene Rohrsysteme (Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren), in denen eine frostsichere Flüssigkeit zirkuliert.

Die Errichtung und der Betrieb von Wärmepumpenanlagen kann bei unsachgemäßer Ausführung zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit führen. Deshalb ist vor dem Einbau einer Heizanlage mit Erdwärmenutzung eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu beantragen.

 

Lesen Sie bitte auch das Merkblatt auf dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Wärmepumpenanlage mit Grundwasserbrunnen

  • Übersichtsplan 3-fach
  • Lageplan 1:500 mit Darstellung Entnahme- und Schluckbrunnen 3-fach
  • Zertifizierungsnachweis der Bohrfirma nach DVGW W 120 2-fach
  • Systemzeichnung Entnahme- und Schluckbrunnen mit Angabe der Tiefe sowie Darstellung der hydrogeologischen Situation 2-fach

Erdwärmesonden-Heizungsanlage

  • Übersichtsplan 3-fach
  • Lageplan 1:500 mit Eintragung der Lage der Sonden 3-fach
  • Sicherheitsdatenblatt zum Frostschutzmittel 2-fach
  • Zertifizierungsnachweis der Bohrfirma nbach DVGW W 120 2-fach
  • Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen sowie zur geothermischen Ergiebigkeit 2-fach

Erdwärmekollektoren-Heizungsanlage

  • Übersichtsplan 3-fach
  • Lageplan 1:500 mit Eintragung der Lage der Kollektoren 3-fach
  • Sicherheitsdatenblatt zum Frostschutzmittel 2-fach

Gebühren

Für die wasserrechtliche Erlaubnis sind Gebühren zu erheben.

Die Höhe der Gebühren hängt vom Umfang der Maßnahme ab.          

Mindestgebühr:  200,- Euro.

Hinweise

Zur Sicherstellung der Belange des vorsorgenden Grundwasserschutzes beim Bau und Betrieb der Anlage dürfen sämtliche Bohrungen und Dichtigkeitsprüfungen ausschließlich von Bohrfirmen durchgeführt werden, die im Besitz des für das jeweilige Projekt notwendigen DVGW-Zertifikats W 120 sind.

Sollten Fragen zur Antragstellung bestehen, kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter/innen der Unteren Wasserbehörde.

Form der Antragstellung

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit Online-Antragsassistent teilweise digital (Unterlagen müssen postalisch nachgesandt werden, Informationen erhalten Sie im Online-Antrag) oder mit herkömmlichem pdf-Antrag postalisch zu stellen. Wir empfehlen die Antragstellung mit Online-Antrag.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
wasserrechtliche Genehmigung (Bedburg-Hau, Kalkar, Kerken), Kommunale Abwasserbeseitigung (kreisweit),
Herr Kopka 02821 85-386
02821 85-705
E.256
wasserrechtliche Genehmigung (Geldern, Issum, Rheurdt), Indirekteinleitungen (kreisweit),
Frau Lindebaum 02821 85-449
02821 85-705
E.253
wasserrechtliche Genehmigung (Kleve), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit),
Frau Müskens 02821 85-147
02821 85-705
E.253
wasserrechtliche Genehmigung (Emmerich, Goch), Kommunale Abwasserbeseitigung (kreisweit),
Sachgebietsleitung,
Herr Veltkamp 02821 85-612
02821 85-705
E.251
wasserrechtliche Genehmigung (Uedem), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit),
Frau Pasedag 02821 85-153
02821 85-705
E.252
landwirtschaftliche Angelegenheiten (kreisweit),
Herr Peters 02821 85-516
02821 85-705
E.254
wasserrechtliche Genehmigung (Kranenburg),
Frau Rettke 02821 85-765
02821 85-705
E.256
wasserrechtliche Genehmigung (Straelen, Wachtendonk), Oberflächengewässer (kreisweit),
Herr Scholten 02821 85-577
02821 85-705
E.255
wasserrechtliche Genehmigung (Weeze), Oberflächengewässer (kreisweit),
Herr Vervoorst 02821 85-432
02821 85-705
E.257
wasserrechtliche Genehmigung (Rees, Kevelaer), landwirtschaftliche Angelegenheiten (kreisweit),
Herr Wolters 02821 85-7859 E.254
Frau Krüger 02821 85-689
02821 85-705
E.252

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Ein Onlineantrag für alle drei Wärmepumpenanträge