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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Bodenschutz

Seit 1998 wird auch der Boden durch eine eigene Gesetzgebung vor schädlicher Beeinträchtigung geschützt. Bis dahin war dies rechtlich nur der Fall für die Umweltmedien Wasser (Wassergesetzgebung) und Luft (Immissionsschutzgesetzgebung).

Dem Kreis Kleve wurden 1998 für sein Gebiet die Aufgaben der sogenannten „Unteren Bodenschutzbehörde“ übertragen ( Vorgesetze Verwaltungsbehörde ist die „Obere Bodenschutzbehörde“, angesiedelt bei der Bezirksregierung in Düsseldorf). Als zuständige Behörde hat der Kreis Kleve den Vollzug der Bodenschutzgesetze sicherzustellen. Er ist hierzu sowohl Genehmigungsbehörde als auch Ordnungsbehörde.

Eine behördliche Zustimmung bzw. Erlaubnis ist ggf. erforderlich für:

  • Einbau von Recyclingbaustoffen*
  • Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
  • Rekultivierungsvorhaben
  • und andere

*(Seite "Recycling-Baustoffe" beachten, siehe Link)

 

Altlasten- und BodenschutzkatasterUmwelt, Umweltschutz, Informationen, Bodenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/bodenschutz/Die verschiedenen Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheide sind gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft darüber.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Bodenschutz

Seit 1998 wird auch der Boden durch eine eigene Gesetzgebung vor schädlicher Beeinträchtigung geschützt. Bis dahin war dies rechtlich nur der Fall für die Umweltmedien Wasser (Wassergesetzgebung) und Luft (Immissionsschutzgesetzgebung).

Dem Kreis Kleve wurden 1998 für sein Gebiet die Aufgaben der sogenannten „Unteren Bodenschutzbehörde“ übertragen ( Vorgesetze Verwaltungsbehörde ist die „Obere Bodenschutzbehörde“, angesiedelt bei der Bezirksregierung in Düsseldorf). Als zuständige Behörde hat der Kreis Kleve den Vollzug der Bodenschutzgesetze sicherzustellen. Er ist hierzu sowohl Genehmigungsbehörde als auch Ordnungsbehörde.

Eine behördliche Zustimmung bzw. Erlaubnis ist ggf. erforderlich für:

*(Seite "Recycling-Baustoffe" beachten, siehe Link)

 

Gebühren

Die verschiedenen Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheide sind gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft darüber.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Abfallwirtschaft,
Altlastenkataster,
Bodenschutz,
Frau München 02821 85-365
02821 85-705
E.259
Abfallwirtschaft,
Altlastenkataster,
Bodenschutz,
Frau Moldrickx 02821 85-434 E.259
Wasserwirtschaft,
Frau Hamelbeck 02821 85-685
02821 85-705
E.251
Abfallwirtschaft,
Altlastenkataster,
Bodenschutz,
Sachgebietsleitung,
Frau Husmann 02821 85-404
02821 85-705
U.131
Abfallwirtschaft,
Altlastenkataster,
Bodenschutz,
Frau Schröter 02821 85-702
02821 85-705
U.132