Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Abgrabungen

Die oberirdische Gewinnung mineralischer Bodenschätze wird allgemein als Abgrabung bezeichnet. Am Niederrhein und damit natürlich auch im Kreis Kleve werden z.B. die Bodenschätze Ton und Lehm, insbesondere aber in großem Umfang Sand und Kies abgebaut.

Die Bodenschätze finden in der Bauindustrie u.a. für die Herstellung von Ziegeln, Steinen, Fliesen oder Beton im Haus- und Brückenbau Verwendung. Auch im Straßenbau ist der Einsatz von Sand- und Kiesmassen unverzichtbar.

In höher gelegenen Bereichen und den Hanglagen von Moränen können Sand und Kies als „Trockenabgrabungen“ gewonnen werden. Die besonders ergiebigen Lagerstätten sind jedoch in Rheinnähe oder den Bereichen der alten Urstromtäler zu finden. Diese „Nassabgrabungen“ fallen regelmäßig besonders ins Auge, weil große Abgrabungsgewässer entstehen.

Da die oberirdische Gewinnung der Bodenschätze immer auch mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft, mit Belastungen des Umfeldes durch Staub und Lärm oder zusätzlichem Verkehrsaufkommen verbunden ist, wird die Zulässigkeit der Vorhaben in oft aufwendigen förmlichen Verwaltungsverfahren geprüft. Meist sogar mit Öffentlichkeitsbeteiligung, den sogenannten Planfeststellungsverfahren.

Dabei sind auch Umweltverträglichkeits-, Artenschutz- und schutzgebietsbezogene Prüfungen vorzunehmen und alle Aspekte in Bezug auf Landschaft, Fauna, Flora, Grundwasser, Verkehrsbelastung und Vieles mehr zu begutachten. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Vor- und Nachteile solcher Vorhaben, die der Öffentlichkeit und Privaten daraus entstehen können, im Vorfeld sorgfältig begutachtet werden, und eine abgewogene Genehmigungsentscheidung mit Auflagen und Bedingungen getroffen werden kann oder das Vorhaben abgelehnt werden muss.

Der jeweils aktuelle Stand des Abgrabungsgeschehens im Kreis Kleve wird über ein sogenanntes Abgrabungsmonitoring überwacht und dokumentiert.

 

Abgrabungen, unabhängig davon, ob sie als „Trocken- oder als Nassabgrabung“ ausgeführt werden sollen, sind nur in den im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf dargestellten Vorranggebieten, den sogenannten Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) zulässig.

Zwingende Voraussetzung ist außerdem, dass der Eingriff in Natur und Landschaft durch landesplanerische Maßnahmen wieder ausgeglichen wird.

 

Erforderliche Unterlagen
Antrag, Umweltverträglichkeitsstudie, Archäologische Gutachten, Artenschutzprüfung, Fauna-, Flora- Habitat-Prüfung, Hydrologische und Geologische Gutachten, Lärmschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan und je nach Einzelfall zu berücksichtigende Fachgutachten.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Abgrabungsüberwachung,
Herr Keussen 02821 85-450
02821 85-700
1.420
Abgrabungsgenehmigung,
Herr van Hall 02821 85-443
02821 85-705
E.244