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Einleitung geklärter Haushaltsabwässer

Sofern die Schmutzwasserentsorgung des Haushalts nicht über die öffentliche Kanalisation der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen kann, werden private Abwasseranlagen auf dem eigenen Grundstück errichtet. Dies können sein:

  1. Anlagen, die das Abwasser nicht behandeln, sondern nur auffangen und für die gemeindliche Abfuhr sammeln (sogenannte "abflusslose Gruben"). Alle für die Abfuhr geltenden Regelungen können der Abwassersatzung der Gemeinde entnommen werden. Die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Kreisverwaltung ist für abflusslose Gruben nicht erforderlich.
  2. Vollbiologische Kleinkläranlagen. In ihnen wird das Abwasser zunächst behandelt und anschließend durch Versickerungseinrichtungen auf dem eigenen Grundstück versickert oder in den nächsten Graben eingeleitet. Auf dem Markt sind verschiedene technische Systeme erhältlich. Die Wahl sowohl des Behandlungs- als auch des Versickerungsverfahrens ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig (Platzverhältnisse, Untergrundbeschaffenheit, Grundwasserstände u.s.w.). Es ist daher erforderlich, eine Fachfirma mit der Planung und Durchführung des Anlagenbaus zu beauftragen. Die Errichtung einer Kleinkläranlage bedarf der vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis.
Sofern die Schmutzwasserentsorgung des Haushalts nicht über die öffentliche Kanalisation der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen kann, werden private Abwasseranlagen auf dem eigenen Grundstück errichtet. Vor dem Einbau einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.Kleinkläranlage, häusliches Abwasser, wasserrechtliche Erlaubnis, abflusslose Grube, Kanal, Gewässerbenutzunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/kleinklaeranlagen/Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 300,00 Euro. Diese wird erst ab einer Baukostensumme von mehr als 10.000,00 Euro überschritten. Antrag 3-fach (sofern nicht der Online-Antrag verwendet wird) Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 3-fach (Messtischblattausschnitt oder Ausschnitt aus dem Stadtplan) enthaltend: Lage des/der Gebäude/s, der Einleitungsstelle Katasterplan 3-fach (Auszug aus der Flurkarte) Lageplan im Maßstab 1:500 3-fach mit Eintragung der vollständigen Regen- und Schmutzwasserbeseitigung aller vorhandenen Gebäude und sonstigen befestigten Flächen (zum Beispiel Hof- und Zufahrtsflächen) und aller auf dem Grundstück und in der näheren Umgebung vorhandenen Wasserentnahmestellen (Brunnen usw.) Bauzeichnung im Maßstab 1:100 3-fach des Einleitungsbauwerks (zum Beispiel Sickerschacht gemäß DIN 4261, Rigolenversickerungsanlage, Gewässereinleitungsstelle) Systembeschreibung der Kläranlage 3-fach Längsschnitt durch die Entwässerungsanlage, Maßstab 1:100 bis 1:250 enthaltend Zuleitung vom Gebäude bis zur Einleitungsstelle (Gewässereinleitungsstelle bzw. Versickerungsanlage) zeichnerische Darstellung der Versickerungsanlage 3-fach Grundrisszeichnung des Gebäudes 3-fach Die Unterlagen müssen jeweils mit Ort und Datum versehen sein und sind vom Antragstellenden und vom Entwurfsverfassenden zu unterzeichnen.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Kleinkläranlagen

Sofern die Schmutzwasserentsorgung des Haushalts nicht über die öffentliche Kanalisation der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen kann, werden private Abwasseranlagen auf dem eigenen Grundstück errichtet. Dies können sein:

  1. Anlagen, die das Abwasser nicht behandeln, sondern nur auffangen und für die gemeindliche Abfuhr sammeln (sogenannte "abflusslose Gruben"). Alle für die Abfuhr geltenden Regelungen können der Abwassersatzung der Gemeinde entnommen werden. Die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Kreisverwaltung ist für abflusslose Gruben nicht erforderlich.
  2. Vollbiologische Kleinkläranlagen. In ihnen wird das Abwasser zunächst behandelt und anschließend durch Versickerungseinrichtungen auf dem eigenen Grundstück versickert oder in den nächsten Graben eingeleitet. Auf dem Markt sind verschiedene technische Systeme erhältlich. Die Wahl sowohl des Behandlungs- als auch des Versickerungsverfahrens ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig (Platzverhältnisse, Untergrundbeschaffenheit, Grundwasserstände u.s.w.). Es ist daher erforderlich, eine Fachfirma mit der Planung und Durchführung des Anlagenbaus zu beauftragen. Die Errichtung einer Kleinkläranlage bedarf der vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  1. Antrag 3-fach (sofern nicht der Online-Antrag verwendet wird)
  2. Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 3-fach (Messtischblattausschnitt oder Ausschnitt aus dem Stadtplan) enthaltend: Lage des/der Gebäude/s, der Einleitungsstelle
  3. Katasterplan 3-fach (Auszug aus der Flurkarte)
  4. Lageplan im Maßstab 1:500 3-fach mit Eintragung der vollständigen Regen- und Schmutzwasserbeseitigung aller vorhandenen Gebäude und sonstigen befestigten Flächen (zum Beispiel Hof- und Zufahrtsflächen) und aller auf dem Grundstück und in der näheren Umgebung vorhandenen Wasserentnahmestellen (Brunnen usw.)
  5. Bauzeichnung im Maßstab 1:100 3-fach des Einleitungsbauwerks (zum Beispiel Sickerschacht gemäß DIN 4261, Rigolenversickerungsanlage, Gewässereinleitungsstelle)
  6. Systembeschreibung der Kläranlage 3-fach
  7. Längsschnitt durch die Entwässerungsanlage, Maßstab 1:100 bis 1:250 enthaltend Zuleitung vom Gebäude bis zur Einleitungsstelle (Gewässereinleitungsstelle bzw. Versickerungsanlage)
  8. zeichnerische Darstellung der Versickerungsanlage 3-fach
  9. Grundrisszeichnung des Gebäudes 3-fach

Die Unterlagen müssen jeweils mit Ort und Datum versehen sein und sind vom Antragstellenden und vom Entwurfsverfassenden zu unterzeichnen.

Gebühren

Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 300,00 Euro. Diese wird erst ab einer Baukostensumme von mehr als 10.000,00 Euro überschritten.

Hinweise

Die Versickerung häuslicher Abwässer darf nicht zur Beeinträchtigung der Qualität privater Trinkwasserförderungen führen. Die DIN 2001 schreibt daher Mindestabstände vor.

Form der Antragstellung

Sie können den Antrag online stellen und einreichen oder herkömmlich mit ausgefülltem und unterschriebenen pdf-Antrag, den Sie postalisch zusenden. Beim Online-Antrag müssen Sie derzeit auch noch einige Unterlagen postalisch übersenden. Informationen dazu erhalten Sie im Online-Antrag.

Wir empfehlen den Online-Antrag auszuwählen.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
wasserrechtliche Genehmigung (Bedburg-Hau, Kalkar, Kerken), Kommunale Abwasserbeseitigung (kreisweit),
Herr Kopka 02821 85-386
02821 85-705
E.256
wasserrechtliche Genehmigung (Geldern, Issum, Rheurdt), Indirekteinleitungen (kreisweit),
Frau Lindebaum 02821 85-449
02821 85-705
E.253
wasserrechtliche Genehmigung (Kleve), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit),
Frau Müskens 02821 85-147
02821 85-705
E.253
wasserrechtliche Genehmigung (Emmerich, Goch), Kommunale Abwasserbeseitigung (kreisweit),
Sachgebietsleitung,
Herr Veltkamp 02821 85-612
02821 85-705
E.251
wasserrechtliche Genehmigung (Uedem), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit),
Frau Pasedag 02821 85-153
02821 85-705
E.252
landwirtschaftliche Angelegenheiten (kreisweit),
Herr Peters 02821 85-516
02821 85-705
E.254
wasserrechtliche Genehmigung (Kranenburg),
Frau Rettke 02821 85-765
02821 85-705
E.256
wasserrechtliche Genehmigung (Straelen, Wachtendonk), Oberflächengewässer (kreisweit),
Herr Scholten 02821 85-577
02821 85-705
E.255
wasserrechtliche Genehmigung (Weeze), Oberflächengewässer (kreisweit),
Herr Vervoorst 02821 85-432
02821 85-705
E.257
wasserrechtliche Genehmigung (Rees, Kevelaer), landwirtschaftliche Angelegenheiten (kreisweit),
Herr Wolters 02821 85-7859 E.254
Frau Krüger 02821 85-689
02821 85-705
E.252

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Antrag häusliches Abwasser Kleinkläranlage Onlineantrag