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Trinkwasserversorgung

Nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossene Haushalte betreiben eigene Trinkwasserbrunnen. Diese private Entnahme von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, sofern mehrere Haushalte durch diesen Brunnen versorgt werden. Der Gesetzgeber geht dann nämlich von einer Art öffentlicher Wasserversorgung für den mitversorgten Haushalt aus, da dieser von außen versorgt wird und keine Möglichkeit hat, auf anderes Trinkwasser zurückzugreifen (Beispiel: Versorgung von Mietwohnungen, die nicht an ein zentrales öffentliches Trinkwassernetz angeschlossen sind). Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve.

Sofern ein Brunnen lediglich einen Haushalt mit Trinkwasser versorgt, bedarf der Bau dieses Brunnens und die Entnahme des Wassers keiner wasserrechtlichen Erlaubnis.

Bitte vor der Antragstellung und dem Bau eines Trinkwasserbrunnens unbedingt beachten:
Die Eigenwasserversorgung wird praktisch nur im baurechtlichen sogenannten "Außenbereich" erforderlich. Genau dort besteht aber oft auch keine zentrale Abwasserentsorgung über die Kanalisation. Das häusliche Abwasser wird meist auf dem eigenen Grundstück über Kleinkläranlagen versickert, also mehr oder weniger in der Nähe eines Trinkwasserbrunnens.
Hier ist unbedingt auf die Einhaltung der in der einschlägigen DIN 2001 vorgesehenen Mindestabstände zwischen Abwasseranlagen und Trinkwasserbrunnen zu achten, um einwandfreies Trinkwasser zu haben. In der Regel sollte dieser Abstand 50 Meter betragen. Die Abstände gelten auch zu Kleinkläranlagen oder Trinkwasserbrunnen der Nachbarhaushalte! Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Unteren Wasserbehörde gerne weiter.

Unabhängig von der wasserrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der privaten Trinkwasserversorgung muss die Qualität des zur Verfügung stehenden Trinkwassers in jedem Fall überwacht werden. Siehe im Internet des Kreises Kleve unter "Verbraucherschutz" und dort im Abschnitt "Trinkwasser".

Nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossene Haushalte betreiben eigene Trinkwasserbrunnen. Je nach Voraussetzung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich und es gibt Einiges zu beachten.Trinkwasserversorgung, Haushalt, Trinkwasserbrunnen, wasserrechtliche Erlaubnis, Grundwasser, Brunnen, https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/trinkwasserversorgung/Der Erlaubnisbescheid ist gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartner/innen geben Ihnen gerne Auskunft darüber.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Trinkwasserversorgung

Nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossene Haushalte betreiben eigene Trinkwasserbrunnen. Diese private Entnahme von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, sofern mehrere Haushalte durch diesen Brunnen versorgt werden. Der Gesetzgeber geht dann nämlich von einer Art öffentlicher Wasserversorgung für den mitversorgten Haushalt aus, da dieser von außen versorgt wird und keine Möglichkeit hat, auf anderes Trinkwasser zurückzugreifen (Beispiel: Versorgung von Mietwohnungen, die nicht an ein zentrales öffentliches Trinkwassernetz angeschlossen sind). Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve.

Sofern ein Brunnen lediglich einen Haushalt mit Trinkwasser versorgt, bedarf der Bau dieses Brunnens und die Entnahme des Wassers keiner wasserrechtlichen Erlaubnis.

Bitte vor der Antragstellung und dem Bau eines Trinkwasserbrunnens unbedingt beachten:
Die Eigenwasserversorgung wird praktisch nur im baurechtlichen sogenannten "Außenbereich" erforderlich. Genau dort besteht aber oft auch keine zentrale Abwasserentsorgung über die Kanalisation. Das häusliche Abwasser wird meist auf dem eigenen Grundstück über Kleinkläranlagen versickert, also mehr oder weniger in der Nähe eines Trinkwasserbrunnens.
Hier ist unbedingt auf die Einhaltung der in der einschlägigen DIN 2001 vorgesehenen Mindestabstände zwischen Abwasseranlagen und Trinkwasserbrunnen zu achten, um einwandfreies Trinkwasser zu haben. In der Regel sollte dieser Abstand 50 Meter betragen. Die Abstände gelten auch zu Kleinkläranlagen oder Trinkwasserbrunnen der Nachbarhaushalte! Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Unteren Wasserbehörde gerne weiter.

Unabhängig von der wasserrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der privaten Trinkwasserversorgung muss die Qualität des zur Verfügung stehenden Trinkwassers in jedem Fall überwacht werden. Siehe im Internet des Kreises Kleve unter "Verbraucherschutz" und dort im Abschnitt "Trinkwasser".

Gebühren

Der Erlaubnisbescheid ist gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartner/innen geben Ihnen gerne Auskunft darüber.

Form der Antragstellung

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit Online-Antragsassistent teilweise digital (Unterlagen müssen postalisch nachgesandt werden, Informationen dazu erhalten Sie direkt im Online-Antrag) oder mit herkömmlichem pdf-Antrag postalisch zu stellen. Wir empfehlen die Antragstellung mit Online-Antrag.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
wasserrechtliche Genehmigung (Bedburg-Hau, Kalkar, Kerken), Kommunale Abwasserbeseitigung (kreisweit),
Herr Kopka 02821 85-386
02821 85-705
E.256
wasserrechtliche Genehmigung (Geldern, Issum, Rheurdt), Indirekteinleitungen (kreisweit),
Frau Lindebaum 02821 85-449
02821 85-705
E.253
wasserrechtliche Genehmigung (Kleve), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit),
Frau Müskens 02821 85-147
02821 85-705
E.253
wasserrechtliche Genehmigung (Emmerich, Goch), Kommunale Abwasserbeseitigung (kreisweit),
Sachgebietsleitung,
Herr Veltkamp 02821 85-612
02821 85-705
E.251
wasserrechtliche Genehmigung (Uedem), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit),
Frau Pasedag 02821 85-153
02821 85-705
E.252
landwirtschaftliche Angelegenheiten (kreisweit),
Herr Peters 02821 85-516
02821 85-705
E.254
wasserrechtliche Genehmigung (Kranenburg),
Frau Rettke 02821 85-765
02821 85-705
E.256
wasserrechtliche Genehmigung (Straelen, Wachtendonk), Oberflächengewässer (kreisweit),
Herr Scholten 02821 85-577
02821 85-705
E.255
wasserrechtliche Genehmigung (Weeze), Oberflächengewässer (kreisweit),
Herr Vervoorst 02821 85-432
02821 85-705
E.257
wasserrechtliche Genehmigung (Rees, Kevelaer), landwirtschaftliche Angelegenheiten (kreisweit),
Herr Wolters 02821 85-7859 E.254
Frau Krüger 02821 85-689
02821 85-705
E.252

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Antrag zur Trinkwasserversorgung online