Schlachtung, Handhabung und Pflege von Tieren - Sachkundebescheinigung
Schlachtung, Handhabung und Pflege von Tieren
In der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) finden sich Bestimmungen zur Schlachtung von Tieren zwecks Gewinnung von Fleisch und anderen Produkten (z. B. Häute, Pelze) sowie zur Tötung von Tieren im Rahmen behördlicher Maßnahmen (z. B. bei Tierseuchen). Im Falle der Schlachtung an Schlachthöfen umfasst die Verordnung den Zeitraum von der Anlieferung der Schlachttiere über Verbleib im Wartestall bis zur Betäubung und Tötung durch Blutentzug.
Personen die Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen über die dazu erforderliche Sachkunde verfügen. Wer die Tätigkeit bei Einhufern, Wiederkäuern, Schweinen, Kaninchen oder Geflügel beruflich ausübt, bedarf dazu einer Sachkundebescheinigung.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Erteilung Sachkundebescheinigung |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Sachkundebescheinigung | 15,00 Euro |
Rechtliche Grundlagen
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Beeker | 02821 85-720 02821 85-520 |
1.772 |