Versicherungswechsel
Bei einem Versicherungswechsel übermittelt der neue Kraftfahrzeugversicherer den geänderten Versicherungsschutz grundsätzlich automatisiert elektronisch an die Zulassungsstelle.
Sie können sich gerne darüber informieren, ob der Versicherungswechsel richtig vollzogen wurde, damit Ihr Fahrzeug nicht unversichert ist.
- Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Online)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief)
- Bankbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Feinstaubplakette
- Händlerservice
- Halter- und Fahrzeugauskünfte
- Historisches Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
- Namens- und Adressänderungen innerhalb des Kreises Kleve
- Oldtimerkennzeichen
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges
- Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens
- Versicherungswechsel
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen
- Zulassung (online)
- Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit oder ohne Halterwechsel
- Zulassung eines neuen Fahrzeugs
- Zulassung von Importfahrzeugen
- Zusätzliches Kennzeichenschild für Fahrradträger oder Ladung
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Information, Zulassungsangelegenheiten, |
Frau Lohschelder | 02821 85-374 02821 85-590 |
U.510 |
Zulassungsangelegenheiten, |
Frau Ziebarth | 02821 85-541 02821 85-590 |
U.510 |