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Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief)

Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) stellt  Ihnen die Zulassungsbehörde auf Antrag ein Ersatzdokument aus.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Erklärung kann nur von der Fahrzeughalterin bzw. vom Fahrzeughalter persönlich bzw. von der Person, die das Dokument nachweislich verloren hat (Eigentumsnachweis bis zum letzten eingetragenen Halter erforderlich) gebührenpflichtig vor einem Notar oder in einer Zulassungsstelle des Kreises Kleve abgegeben werden.

Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgehändigt, wenn das verlorene Dokument im Verkehrsblatt für ungültig erklärt wurde. Dieser Vorgang (die Aufbietung) dauert ca. 3 Wochen.
Erst nach Ausstellung der Ersatzdokumente kann das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen werden.

Kfz-Zulassung - Termin buchen

 

 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) stellt  Ihnen die Zulassungsbehörde auf Antrag ein Ersatzdokument aus. Straßenverkehr, Zulassung, Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil IIhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/ausstellung-einer-ersatz-zulassungsbescheinigung-teil-ii/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Ausstellung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief) 60,30 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ausstellung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief) Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief)

Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) stellt  Ihnen die Zulassungsbehörde auf Antrag ein Ersatzdokument aus.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Erklärung kann nur von der Fahrzeughalterin bzw. vom Fahrzeughalter persönlich bzw. von der Person, die das Dokument nachweislich verloren hat (Eigentumsnachweis bis zum letzten eingetragenen Halter erforderlich) gebührenpflichtig vor einem Notar oder in einer Zulassungsstelle des Kreises Kleve abgegeben werden.

Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgehändigt, wenn das verlorene Dokument im Verkehrsblatt für ungültig erklärt wurde. Dieser Vorgang (die Aufbietung) dauert ca. 3 Wochen.
Erst nach Ausstellung der Ersatzdokumente kann das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen werden.

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Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil II
(früher: Ersatzfahrzeugbrief)
  1. Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Ausstellung einer Ersatz-
Zulassungsbescheinigung Teil II
(früher: Ersatzfahrzeugbrief)
60,30 Euro