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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Historisches Kennzeichen

Für Fahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind, und die vornehmlich zur "Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden, kann ein historisches Kennzeichen zugeteilt werden.

Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt für solche Fahrzeuge pauschal 191,73 Euro (für Krafträder 46,02 Euro).

Nutzungsbeschränkungen für den Straßenverkehr wie bei Fahrzeugen mit rotem Oldtimerkennzeichen (siehe Oldtimerkennzeichen) gibt es nicht.

Die Zulassung setzt allerdings voraus, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder Prüfingenieur in einem besonderen Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) den Originalzustand des Fahrzeugs bestätigt.

 

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 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Für Fahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind, und die vornehmlich zur "Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden, kann ein historisches Kennzeichen zugeteilt werden. Straßenverkehr, Zulassung, Historisches Kennzeichenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/historisches-kennzeichen/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Historisches Kennzeichen (Rahmengebühr / je nach Aufwand inklusive Briefrücksendung) 11,70 Euro bis 28,10 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Historisches Kennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) die Zulassungsbescheinigung Teil I ( früher Fahrzeugschein) ein Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) über die Feststellung des Originalzustandes die gesiegelten Kennzeichenschilder
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Historisches Kennzeichen

Für Fahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind, und die vornehmlich zur "Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden, kann ein historisches Kennzeichen zugeteilt werden.

Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt für solche Fahrzeuge pauschal 191,73 Euro (für Krafträder 46,02 Euro).

Nutzungsbeschränkungen für den Straßenverkehr wie bei Fahrzeugen mit rotem Oldtimerkennzeichen (siehe Oldtimerkennzeichen) gibt es nicht.

Die Zulassung setzt allerdings voraus, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder Prüfingenieur in einem besonderen Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) den Originalzustand des Fahrzeugs bestätigt.

 

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Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Historisches Kennzeichen
  1. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil I ( früher Fahrzeugschein)
  3. ein Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) über die Feststellung des Originalzustandes
  4. die gesiegelten Kennzeichenschilder

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Historisches Kennzeichen
(Rahmengebühr / je nach Aufwand
inklusive Briefrücksendung)
11,70 Euro bis 28,10 Euro