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Zulassung eines Fahrzeuges

Zur Zulassung eines Neufahrzeuges bringen Sie bitte die unter ergänzende Hinweise zur Zulassung aufgeführten Unterlagen mit.

Kfz-Zulassung - Termin buchen

 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Zur Zulassung eines Neufahrzeuges bringen Sie bitte die unter auf der Hompage aufgeführten Unterlagen zur Zulassung mit. Straßenverkehr, Zulassung, Zulassung eines neuen Fahrzeugeshttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/zulassung-eines-neuen-fahrzeuges/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Zulassung eines neuen Fahrzeugs (Rahmengebühr / je nach Aufwand/ inklusive Briefrücksendung, Wunsch- kennzeichen, Tausch Papiere) 32,90 Euro bis 76,30 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Zulassung eines neuen Fahrzeugs eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und das CoC oder Datenbestätigung (vom Hersteller) einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeug-Steuer eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt) die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll) bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen) Herstellerbescheinigung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde) Eigentumsnachweis z. B. durch Rechnung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

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Zur Zulassung eines Neufahrzeuges bringen Sie bitte die unter ergänzende Hinweise zur Zulassung aufgeführten Unterlagen mit.

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Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Zulassung eines neuen Fahrzeugs
  1. eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und das CoC oder Datenbestätigung (vom Hersteller)
  3. einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
  4. eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeug-Steuer
  5. eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
  6. die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
  7. bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
  8. Herstellerbescheinigung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)
  9. Eigentumsnachweis z. B. durch Rechnung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Zulassung eines neuen
Fahrzeugs
(Rahmengebühr / je nach Aufwand/
inklusive Briefrücksendung, Wunsch-
kennzeichen, Tausch Papiere)
32,90 Euro bis 76,30 Euro