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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Zulassung von Importfahrzeugen

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten es hier zulassen?

Bei der Zulassung von Importfahrzeugen gibt es drei unterschiedliche Fallgruppen:

  1. ein im EU-Ausland erworbenes Neufahrzeug
  2. ein im EU-Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug
  3. ein außerhalb der Europäischen Union (EU) erworbenes Neu- / Gebrauchtfahrzeug

Nähere Informationen über die bei der Zulassung vorzulegenden Unterlagen und die Höhe der Gebühren zu den drei Fallgruppen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt unter Dokumente.

Kfz-Zulassung - Termin buchen

 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten es hier zulassen? Bei der Zulassung von Importfahrzeugen gibt es drei unterschiedliche Fallgruppen: 1. ein im EU-Ausland erworbenes Neufahrzeug 2. ein im EU-Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug 3. ein außerhalb der Europäischen Union (EU) erworbenes Neu- / Gebrauchtfahrzeug Nähere Informationen über die bei der Zulassung vorzulegenden Unterlagen und die Höhe der Gebühren zu den drei Fallgruppen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt, das Sie rechts herunter laden können.Straßenverkehr, Zulassung, Zulassung von Importfahrzeugenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/zulassung-von-importfahrzeugen/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Zulassung von Importfahrzeugen (Rahmengebühr / je nach Aufwand) 33,20 Euro bis 76,50 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Zulassung von Importfahrzeugen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) die Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen Land und COC oder Vollabnahme, ggf. Datenbeschreibung, bei Neufahrzeugen zusätzlich die Rechnung die Kennzeichen (wenn das KFZ noch im Ausland zugelassen ist) den HU (Hauptuntersuchungs-)bericht Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt) bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen) die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Zulassung von Importfahrzeugen

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten es hier zulassen?

Bei der Zulassung von Importfahrzeugen gibt es drei unterschiedliche Fallgruppen:

  1. ein im EU-Ausland erworbenes Neufahrzeug
  2. ein im EU-Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug
  3. ein außerhalb der Europäischen Union (EU) erworbenes Neu- / Gebrauchtfahrzeug

Nähere Informationen über die bei der Zulassung vorzulegenden Unterlagen und die Höhe der Gebühren zu den drei Fallgruppen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt unter Dokumente.

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Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Zulassung von Importfahrzeugen
  1. eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  2. die Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen Land und COC oder Vollabnahme, ggf. Datenbeschreibung, bei Neufahrzeugen zusätzlich die Rechnung
  3. die Kennzeichen (wenn das KFZ noch im Ausland zugelassen ist)
  4. den HU (Hauptuntersuchungs-)bericht
  5. Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  6. eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  7. eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
  8. bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
  9. die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
  10. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Zulassung von Importfahrzeugen
(Rahmengebühr / je nach Aufwand)
33,20 Euro bis 76,50 Euro