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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

Zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, -teileherstellern, -werkstätten und -händlern ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.

Der Betriebssitz der Firma muss im Kreisgebiet Kleve liegen.

 

Zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, -teileherstellern, -werkstätten und -händlern ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden. Straßenverkehr, Zulassung, Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/rote-kennzeichen-zur-wiederkehrenden-verwendung/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Rote Kennzeichen zur wieder- kehrenden Verwendung 130,90 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung Antrag auf Erteilung eines roten Dauerkennzeichens (kann rechts herunter geladen werden) Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu beantragen) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wird durch den Kreis Kleve nach Antragstellung beantragt) Auszug aus dem Fahreignungsregister (ist beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen) Versicherungsbestätigungsnummer nach § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer Ausweiskopie
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

Zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, -teileherstellern, -werkstätten und -händlern ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.

Der Betriebssitz der Firma muss im Kreisgebiet Kleve liegen.

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
  1. Antrag auf Erteilung eines roten Dauerkennzeichens (kann rechts herunter geladen werden)
  2. Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  3. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu beantragen)
  4. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wird durch den Kreis Kleve nach Antragstellung beantragt)
  5. Auszug aus dem Fahreignungsregister (ist beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen)
  6. Versicherungsbestätigungsnummer nach § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  7. vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  8. Ausweiskopie

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Rote Kennzeichen zur wieder-
kehrenden Verwendung
130,90 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Zulassungsangelegenheiten,
Kfz An- und Abmeldung,
Herr Seegers 02821 85-533
02821 85-708
E.500b

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Rotes Dauerkennzeichen Onlineantrag