Direkt zu:

Die Internetseite ist nicht für die Verwendung im Internet Explorer 8 ausgelegt. Zur fehlerfreien Darstellung sollten Sie Ihren Browser aktualisieren.


Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Halter- / Fahrzeugauskünfte

Zur Verfolgung von Rechtsansprüchen kann die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter eines Fahrzeuges und / oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geben.

Die Übermittlung von Halter- bzw. Fahrzeugdaten an Privatpersonen ist allerdings nur möglich, wenn bei der antragsstellenden Person ein berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht und dieses berechtigte Interesse in einem Antrag darlegt wird. Bitte geben Sie hierzu auch weitere Informationen wie z.B. das Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie den Zeitpunkt (Datum, möglichst auch Uhrzeit und der Ort) des Schadensereignisses an.

Generell werden Auskünfte nur auf schriftlichen Antrag erteilt.

Die Gebühr beträgt 5,10 Euro.

 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590