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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Feinstaubplakette ab 01.03.2007

Feinstaubplakette in Umweltzonen erforderlich

Seit dem 01.03.2007 dürfen Sie aus Gründen des Umweltschutzes mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr überall dorthin fahren, wo Sie wollen.

Vornehmlich Großstädte können in besonders feinstaubbelasteten Bereichen sogenannte „Umweltzonen“ einrichten lassen. Innerhalb der Umweltzonen dürfen Sie dann nur noch fahren, wenn Ihr Fahrzeug mit einer entsprechenden Feinstaubplakette ausgestattet ist.

Die Feinstaubplaketten erhalten Sie gegen Zahlung einer Gebühr bei den Straßenverkehrsbehörden und den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. Die Gebühr beträgt  beim Kreis Kleve 5,00 Euro.

Nähere Informationen siehe Link.

 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 



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