Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges mit / ohne Halterwechsel
Ergänzende Hinweise zur Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges erhalten Sie unter Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass Sie im Rahmen der Wiederzulassung nur dann mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirkes zur Zulassungsstelle fahren dürfen, wenn die Kennzeichen vorher durch die Zulassungsstelle zugeteilt wurden, der Halter und das Fahrzeug gleich bleiben und die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist (ausgedruckte eVB-Nummer mit dem Hinweis auf Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen muss mitgeführt werden)..
Alle anderen Fahrten stellen einen Kennzeichenmissbrauch dar und können strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich gerne per Mail an zulassung@kreis-kleve.de
Telefon | Faxnummer | |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit / ohne Halterwechsel |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit / ohne Halterwechsel (Rahmengebühr / je nach Aufwand/ inklusive Briefrücksendung, Wunsch- kennzeichen, Tausch Papiere) | 11,20 Euro bis 61,20 Euro |