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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, damit die Polizei feststellen kann, ob die gestohlenen Kennzeichen eventuell missbräuchlich genutzt werden.

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 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, damit die Polizei feststellen kann, ob die gestohlenen Kennzeichen eventuell missbräuchlich genutzt werden. Straßenverkehr, Zulassung, Verlust Kennzeichen, Diebstahl Kennzeichenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/verlust-diebstahl-eines-kennzeichens/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens (Rahmengebühr / je nach Aufwand / inklusive Briefrücksendung, Wunsch- kennzeichen, Tausch Papiere alt-neu) 34,30 Euro bis 68,70 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) bei Kennzeichendiebstahl: Ihre bei der Polizei gemachte Verlustanzeige bei Kennzeichenverlust: die Erklärung des Halters über den Verlust ggf. das noch vorhandene Kennzeichen ggf. die Vollmacht des Fahrzeughalters zur Umkennzeichnung und seinen Personalausweis (wenn dieser nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommt)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, damit die Polizei feststellen kann, ob die gestohlenen Kennzeichen eventuell missbräuchlich genutzt werden.

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Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens
  1. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  3. bei Kennzeichendiebstahl: Ihre bei der Polizei gemachte Verlustanzeige
  4. bei Kennzeichenverlust: die Erklärung des Halters über den Verlust
  5. ggf. das noch vorhandene Kennzeichen
  6. ggf. die Vollmacht des Fahrzeughalters zur Umkennzeichnung und seinen Personalausweis (wenn dieser nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommt)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens
(Rahmengebühr / je nach Aufwand /
inklusive Briefrücksendung, Wunsch-
kennzeichen, Tausch Papiere alt-neu)
34,30 Euro bis 68,70 Euro

Öffnungszeiten

Zulassungsstelle Kleve

mo - fr8:00 - 18:00
sa8:00 - 11:00

Zulassungsstelle Geldern

mo - fr8:00 - 18:00