Trichinenprobeentnahme Jäger
Übertragung der Trichinenprobeentnahme auf Jäger
Die Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen kann auf Jäger übertragen werden. Hierfür benötigt der Jäger eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Übertragung von Trichinenprobeentnahmen auf Jäger |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Übertragung Trichinenprobeentnahme | 25,00 Euro |
Hinweise
Die Trichinellose („Trichinenerkrankung“) ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält. Beim Tiefgefrieren oder Einfrieren von Fleisch über mehrere Tage werden die Larven abgetötet.
Rechtliche Grundlagen
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Colter | 02821 85-323 02821 85-230 |
1.757 |