Tierausstellungen und -schauen
Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art ist grundsätzlich 4 Wochen vorher schriftlich mit dem auf der rechten Seite zur Verfügung gestellten Vordruck bei der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Kreises Kleve anzuzeigen.
Dies gilt für berufsmäßige Veranstaltungen und Veranstaltungen in der Freizeit gleichermaßen, da hier durch die Tierkontakte immer eine erhöhte Gefahr der Übertragung von Tierseuchen gegeben ist
Bei Pferdeveranstaltungen überregionaler Art, d. h. über den Kreis Kleve und die Nachbarkreise hinaus, müssen Veranstalter nach § 3 a Einhufer-Anämie-Verordnung ein Register mit den teilnehmenden Pferden führen und 3 Jahre aufbewahren. Dieses ist der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Kreises Kleve auf Verlangen vorzulegen. Ein Muster finden Sie auf der rechten Seite.
Bei Geflügel- und Schafveranstaltungen sind zusätzliche Maßnahmen (z. B. vorherige klinische Untersuchung der ausgestellten Tiere, Vorlage tierseuchenrechtlicher Freiheitsbescheinigungen der ausgestellten Tiere, Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion, usw.) zu erfüllen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner.
Hunde- und Katzenausstellungen sind nur anzeigepflichtig, wenn sie in einem gefährdeten Gebiet nach Tollwutverordnung durchgeführt werden oder Teilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern angemeldet sind. Es ist wichtig, dass die teilnehmenden Tiere nachweislich über einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut verfügen. Werden mehr als 100 teilnehmende Tiere erwartet, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Genehmigung von Tierausstellungen/-schauen | Anzeige der Veranstaltung (siehe Muster auf der rechten Seite) |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Genehmigung Tierausstellungen/-schauen | Die Gebühr ergibt sich je nach Umfang der Veranstaltung und ggf. Überwachungstätigkeit |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Gietemann | 02821 85-7838 02821 85-230 |
1.778 |
Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Dr. Johanns | 02821 85-281 02821 85-230 |
1.777 |
Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Bartholomeus | 02821 85-229 02821 85-230 |
1.773 |