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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Technische Änderungen am Fahrzeug

Wer technische Änderungen am Fahrzeug vornimmt, muss sie durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Technische Änderungen, die nicht in die Papiere eingetragen wurden, können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. Dadurch kann auch der Versicherungsschutz wegfallen.

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 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

Wer technische Änderungen am Fahrzeug vornimmt, muss sie durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Technische Änderungen, die nicht in die Papiere eingetragen wurden, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Dadurch kann der Versicherungsschutz wegfallen.Straßenverkehr, Zulassung, Technische Änderungen am Fahrzeughttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/technische-aenderungen-am-fahrzeug/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Eintrag technische Änderungen am Fahrzeug (Rahmengebühr / je nach Aufwand/ inklusive Briefrücksendung) 11,70 Euro bis 28,10 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Eintrag technische Änderungen am Fahrzeug die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) Änderungsgutachten oder Herstellerbescheinigung bei Neufahrzeugen ggf. die Kennzeichen (bei Änderung der Hauptuntersuchung)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Technische Änderungen am Fahrzeug

Wer technische Änderungen am Fahrzeug vornimmt, muss sie durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Technische Änderungen, die nicht in die Papiere eingetragen wurden, können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. Dadurch kann auch der Versicherungsschutz wegfallen.

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Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Eintrag technische Änderungen
am Fahrzeug
  1. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  3. Änderungsgutachten oder Herstellerbescheinigung bei Neufahrzeugen
  4. ggf. die Kennzeichen (bei Änderung der Hauptuntersuchung)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Eintrag technische Änderungen
am Fahrzeug
(Rahmengebühr / je nach Aufwand/
inklusive Briefrücksendung)
11,70 Euro bis 28,10 Euro