Reiseverkehr mit Heimtieren
Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Reiseverkehr mit Heimtieren - Untersuchung |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Untersuchung von Hunden und Katzen in Diensträumen | 10,00 Euro Mindestgebühr |
Untersuchung von Hunden und Katzen außerhalb von Diensträumen | 28,00 Euro Mindestgebühr |
Hinweise
Der Termin für die erforderliche Untersuchung ist vorab mit der Abteilung Gesundheits- und Veterinärverwaltung abzustimmen. Die Ansprechpartner finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Gietemann | 02821 85-7838 02821 85-230 |
1.778 |
Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Dr. Johanns | 02821 85-281 02821 85-230 |
1.777 |
Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Bartholomeus | 02821 85-229 02821 85-230 |
1.773 |