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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Meldepflicht Tierhaltungen, Meldung von Bienenbeständen und Völkerzahlen

Jeder, der landwirtschaftliche Nutztiere halten will, ist nach § 26  Viehverkehrsverordnung verpflichtet, den Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit und jede künftige Änderung des Tierbestandes bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Hierbei sind Angaben zum Namen, zur Anschrift, zur Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, zur Nutzungsart und zum Standort zu machen.

Den Vordruck hierzu finden Sie rechts unter Dokumente.

Besitzer von folgenden Tieren sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis spätestens zum Beginn der Tätigkeit schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln oder Laufvögel
  • Bienen (Anzahl Bienenvölker)

Landwirtschaftskammer NRW
- Tierseuchenkasse -,
Nevinghoff 6
48147 Münster
Telefon: 0251/289820
Fax: 0251/2898230

Diese Meldung ist in Ihrem eigenen Interesse vorzunehmen, damit Sie im Seuchenfall die finanzielle Unterstützung der Tierseuchenkasse in Anspruch nehmen können. Über den Link zur Tierseuchenkasse erhalten Sie dann alle Vordrucke zum Thema Entschädigung, Beihilfe und Gesamtforderungsnachweis.

 

Die Meldungen dienen dem TierseuchenschutzPferde, Rinder, Ziegen, Schweine, Schafe, Geflügel, Tierbestand, Meldepflicht, Tiere, Online-Meldung, Online-Antrag, online, digital, Bienen, Bienenvölker, Bienenzahlen, Bienenmeldung, Tierseuchenkasse, Tierseuchenbekämpfunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/meldepflicht-tierhaltungen/Bezeichnung Höhe der Gebühr Beträge je nach Tierart können auf der Internetseite der Tierseuchenkasse eingesehen werden (s. Link) Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Meldung einer Tierhaltung Meldebögen der Tierseuchenkasse
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Meldepflicht Tierhaltungen

Jeder, der landwirtschaftliche Nutztiere halten will, ist nach § 26  Viehverkehrsverordnung verpflichtet, den Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit und jede künftige Änderung des Tierbestandes bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Hierbei sind Angaben zum Namen, zur Anschrift, zur Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, zur Nutzungsart und zum Standort zu machen.

Den Vordruck hierzu finden Sie rechts unter Dokumente.

Besitzer von folgenden Tieren sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis spätestens zum Beginn der Tätigkeit schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden:

Landwirtschaftskammer NRW
- Tierseuchenkasse -,
Nevinghoff 6
48147 Münster
Telefon: 0251/289820
Fax: 0251/2898230

Diese Meldung ist in Ihrem eigenen Interesse vorzunehmen, damit Sie im Seuchenfall die finanzielle Unterstützung der Tierseuchenkasse in Anspruch nehmen können. Über den Link zur Tierseuchenkasse erhalten Sie dann alle Vordrucke zum Thema Entschädigung, Beihilfe und Gesamtforderungsnachweis.

 

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Meldung einer TierhaltungMeldebögen der Tierseuchenkasse

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Beträge je nach Tierartkönnen auf der Internetseite der Tierseuchenkasse eingesehen werden (s. Link)

Hinweise

Diese Meldung ist in Ihrem eigenen Interesse vorzunehmen, damit Sie im Seuchenfall die finanzielle Unterstützung der Tierseuchenkasse in Anspruch nehmen können. Über den Link zur Tierseuchenkasse erhalten Sie dann alle Vordrucke zum Thema Anmeldung, Entschädigung, Beihilfe und Gesamtforderungsnachweis.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Verwaltungssachbearbeitung,
Herr Girke 02821 85-709
02821 85-230
1.771
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Gietemann 02821 85-7838
02821 85-230
1.778
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Dr. Johanns 02821 85-281
02821 85-230
1.777

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Meldung von Bienenbeständen und Völkerzahlen Onlinemeldung