Geflügelpest
Nachdem in einem Geflügelbestand im Bereich Kamp-Lintfort (Kreis Wesel) der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden ist, wurden eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet.
Hiervon ist auch der Kreis Kleve betroffen, so dass auf dem Gebiet des Kreises Kleve entsprechend anschließende Zonen eingerichtet wurden.
Nach erfolgter Reinigung und Desinfektion sowie den erforderlichen negativen klinischen Untersuchungen konnte inzwischen die Schutzzone aufgehoben werden.
Für die Betriebe in der ehemaligen Schutzzone gelten jedoch bis zur Aufhebung die Maßnahmen der Überwachungszone weiter. Diese entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung vom 19.04.2022 (siehe Dokumente).
Hier gelangen Sie zur Kartendarstellung der Zonen:
Der Kreis Kleve kann Ausnahmegenehmigungen zum Verbringen von Tieren und Erzeugnissen erteilen. Die Möglichkeiten und näheren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Verbringen und verwenden die angebotenen Vordrucke.
Früherkennung
Zur Früherkennung der Geflügelpest sind Geflügelhalter weiterhin verpflichtet, das Vorliegen einer Infektion mit dem Influenza-Virus durch einen Tierarzt ausschließen zu lassen, falls in einem Gänse- oder Entenbestand über einem Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als fünf Prozent auftreten. In anderen Geflügelbeständen besteht diese Pflicht, wenn innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auftreten oder es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme kommt.
Biosicherheitsmaßnahmen
Gewerbliche Geflügelhalter sind nach der Geflügelpestverordnung verpflichtet, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben einzuhalten.
Privaten Geflügelhalter wird dringend empfohlen, ebenfalls Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen erhalten Sie in einem Merkblatt auf der Homepage des FLI (siehe Links).
Anzeige Geflügelhaltung
Für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter gilt aber weiterhin die Pflicht, ihre Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW anzumelden. Die Anmeldung kann einfach über den Link zur Tierseuchenkasse NRW erfolgen.
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Dr. Johanns | 02821 85-281 02821 85-230 |
1.777 |
Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Hahn | 02821 85-718 02821 85-230 |
1.773 |