Zulassung eines neuen Fahrzeuges
Zur Zulassung eines Neufahrzeuges bringen Sie bitte die unter ergänzende Hinweise zur Zulassung aufgeführten Unterlagen mit.
Kfz-Zulassung - Termin buchen
| Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringende UnterlagenBezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Zulassung eines neuen Fahrzeugs | - eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und das CoC oder Datenbestätigung (vom Hersteller)
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
- eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeug-Steuer
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
- die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
- die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr, bei der Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und originalen Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
- Herstellerbescheinigung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)
- Eigentumsnachweis z. B. durch Rechnung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)
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Gebühren
GebührenBezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Zulassung eines neuen Fahrzeugs (Rahmengebühr / je nach Aufwand/ inklusive Briefrücksendung, Wunsch- kennzeichen, Tausch Papiere) | 26,90 Euro bis 70,30 Euro |