Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief)
Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) stellt Ihnen die Zulassungsbehörde auf Antrag ein Ersatzdokument aus.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Erklärung kann nur von der Fahrzeughalterin bzw. vom Fahrzeughalter persönlich bzw. von der Person, die das Dokument nachweislich verloren hat (Eigentumsnachweis bis zum letzten eingetragenen Halter erforderlich) gebührenpflichtig vor einem Notar oder in einer Zulassungsstelle des Kreises Kleve abgegeben werden.
Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgehändigt, wenn das verlorene Dokument im Verkehrsblatt für ungültig erklärt wurde. Dieser Vorgang (die Aufbietung) dauert ca. 3 Wochen.
Erst nach Ausstellung der Ersatzdokumente kann das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen werden.
Telefon | Faxnummer | |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Ausstellung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief) |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Ausstellung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief) | 60,30 Euro |