Infektionsschutzbelehrung vor Ort - Anmeldung
Bitte beachten Sie: Die Infektionsschutzbelehrung kann nun vollständig online durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie hier. Termine vor Ort werden deshalb nur noch vereinzelt angeboten. Bitte nutzen Sie diese nur, falls dies absolut notwendig ist.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz |
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Hinweise
Telefonische Terminvereinbarung
Termine für die Teilnahme an einer Belehrung können Sie mit den unten genannten Mitarbeiterinnen vereinbaren.
Die für Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg, Rees und Uedem zuständige Kollegin Frau Sänger ist telefonisch montags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an den übrigen Tagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.
Die für Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk und Weeze zuständige Kollegin Frau Simons-Waldner ist telefonisch montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr zu erreichen.