Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Infektionsschutz

Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt fest, welche Krankheitserreger und in welcher Form diese an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Demnach sind bei einem Nachweis einer meldepflichtigen Erkrankung sowohl der behandelnde Arzt als auch das den Erreger nachweisende Labor zu einer Meldung verpflichtet. Um eine Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, führt die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten nach Erhalt der Meldung umfangreiche Ermittlungen durch und empfiehlt entsprechende  Maßnahmen. Anschließend erfolgt eine Meldung der Erkrankung/des Erregers über die zuständige Landesbehörde an das RKI.

Weiterhin berät die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten Bürger/innen und Einrichtungen über Infektionsrisiken sowie die Möglichkeiten der Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung.

Zu allen Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und vieles mehr auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts. Ein Meldeformular für Ärzte/innen und Einrichtungsleiter zur Meldung einer meldepflichtigen Erkrankung finden Sie unter "Dokumente".

Infektionen erkennen und Weiterverbreitung verhindern - Mitteilung meldepflichtiger Krankheiten MRSA, Infektionen, Infektion, Schweinegrippe, neue Grippe, Grippe, Grippeschutz, Mitteilung meldepflichtiger Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, Meldepflichtige Krankheithttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/infektionsschutz/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Infektionsschutz

Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt fest, welche Krankheitserreger und in welcher Form diese an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Demnach sind bei einem Nachweis einer meldepflichtigen Erkrankung sowohl der behandelnde Arzt als auch das den Erreger nachweisende Labor zu einer Meldung verpflichtet. Um eine Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, führt die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten nach Erhalt der Meldung umfangreiche Ermittlungen durch und empfiehlt entsprechende  Maßnahmen. Anschließend erfolgt eine Meldung der Erkrankung/des Erregers über die zuständige Landesbehörde an das RKI.

Weiterhin berät die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten Bürger/innen und Einrichtungen über Infektionsrisiken sowie die Möglichkeiten der Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung.

Zu allen Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und vieles mehr auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts. Ein Meldeformular für Ärzte/innen und Einrichtungsleiter zur Meldung einer meldepflichtigen Erkrankung finden Sie unter "Dokumente".

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Gesundheitsangelegenheiten,
Sachgebietsleitung,
Hygiene,
Umweltmedizin,
Tuberkulosefürsorge,
Infektionsschutz,
Frau Dr. Dicks 02821 85-320
02821 85-530
E.741
Hygieneüberwachung,
Krankenhaushygieneüberwachung,
Tuberkulosefürsorge,
Gesundheitsingenieur/in,
Infektionsschutz,
Fortbildungspflicht für Entbindungspflege und Hebammen,
Hygiene in Arzt- und Dialysepraxen,
Frau Zabel 02821 85-167
02821 85-530
Hygieneüberwachung für: Emmerich am Rhein, Kalkar, Rees und Uedem,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Emmerich am Rhein, Kalkar, Rees und Uedem,
Badegewässer: Goch und Rees,
Eigenwasseranlagen: Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Uedem,
Mpox/Affenpocken,
Herr Weinreich 02821 85-330
02831 85-530
E.750
Hygieneüberwachung,
Infektionsschutz,
Tuberkulosefürsorge,
Frau Grunert 02821 85-7814
02821 85-530
E.748
Badegewässer: Kalkar, Kerken und Wachtendonk,
Hygieneüberwachung für: Geldern, Issum, Straelen und Wachtendonk,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Geldern, Issum, Straelen und Wachtendonk,
Eigenwasseranlagen: Geldern, Kerken, Straelen, Wachtendonk und Weeze,
Frau Meier 02821 85-836
02831 391-860
1.136
Hygienekontrolleur/in,
Hygieneüberwachung für: Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer, Kalkar, Kleve und Rheurdt,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Rheurdt,
Schwimmbadüberwachung und -hygiene: Kleve,
Fortbildungspflicht für Entbindungspflege und Hebammen,
Herr Wilbers 02821 85-334
02821 85-530
2.801
Hygienekontrolleur/in,
Hygieneüberwachung für: Bedburg-Hau, Kleve, Kranenburg und Weeze,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Bedburg-Hau, Kleve, Kranenburg und Weeze,
Beratung zur Schädlingsbekämpfung,
Eigenwasseranlagen: Kleve, Kranenburg und Rees,
Herr Betser 02821 85-333
02821 85-530
E.752