Abrechnung von Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Minderjährige müssen sich vor Beginn einer Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Für diese Untersuchung, die bei einem Arzt oder einer Ärztin für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann, ist ein Untersuchungsberechtigungsschein notwendig. Diesen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro in Ihrem Wohnort.
Das Untersuchungsergebnis wird dem zukünftigen Arbeitgeber und den Eltern oder Sorgeberechtigten mitgeteilt.
Die Abrechnung dieser Untersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Jackob | 02821 85-615 02831 391-860 |
1.765 |