Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Abrechnung von Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Minderjährige müssen sich vor Beginn einer Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Für diese Untersuchung, die bei einem Arzt oder einer Ärztin für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann, ist ein Untersuchungsberechtigungsschein notwendig. Diesen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro in Ihrem Wohnort.

Das Untersuchungsergebnis wird dem zukünftigen Arbeitgeber und den Eltern oder Sorgeberechtigten mitgeteilt.

Die Abrechnung dieser Untersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Jackob 02821 85-615
02831 391-860
1.765