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Hospitationsmodell zur Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten zur Niederlassung

Hospitationsmodell zur Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten zur Niederlassung

Ärzte bekräftigen eine Vereinbarung und schütteln sich die Hände

Foto: © pressmaster - Fotolia.com

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten stellt für alle verantwortlichen Stellen eine besondere Herausforderung dar. Bei Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen im Kreis Kleve steigt das Durchschnittsalter und viele sind bereits auf der Suche nach einem Nachfolger, an den sie die Praxis übergeben können. Bisher rücken zu wenig junge Ärztinnen und Ärzte nach, die eine eigene Praxis betreiben wollen. Gründe dafür sind nicht nur das unternehmerische Risiko, das die Selbstständigkeit mit sich bringt. Eine Praxisübernahme ist eine Entscheidung mit weittragenden Konsequenzen, die nicht so schnell wieder rückgängig gemacht werden kann. Wesentlich ist auch, dass die Facharztausbildung in einer Klinik nur wenige Berührungspunkte mit der Arztrolle in der Praxis bietet.

Der Kreis Kleve möchte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Kreisgebiet auf dem Weg unterstützen, einen passenden Nachfolger für ihre Praxis zu finden, um so die ärztliche Versorgung im Kreis Kleve sicherzustellen. Hierbei sollen Mediziner, die sich für die Übernahme einer Praxis im Kreis Kleve interessieren, die Möglichkeit erhalten, den Arbeitsalltag in der Praxis, die Praxisorganisation und das Praxisteam, insbesondere aber das Miteinander und die Arbeitsatmosphäre durch eine Hospitation persönlich kennenzulernen.

Eine Hospitation muss für den Interessenten finanziell tragbar sein: Neben anfallenden Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten für die Zeit des Aufenthaltes in einer anderen Stadt ist ggf. ein Verdienstausfall zu überbrücken. Bestehende finanzielle Verpflichtungen wollen auch weiter bedient werden.

Zur Unterstützung stellt der Kreis Kleve Fördermittel zur Verfügung, die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Hospitantinnen und Hospitanten in ihrer Arztpraxis beantragt werden können.

Die Fördermittel werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Verfügbarkeit der Fördermittel: Aktuell stehen Fördermittel zur Verfügung.

Eine Förderung ist für jeden Hospitanten möglich, wenn der niedergelassene Arzt dies beantragt und die u.a. Fördervoraussetzungen gegeben sind.

Förderhöhe:2.000 € pro Woche (5 Werktage) je Hospitant
Förderungshöchstdauer:4 Wochen je Hospitant


Die Förderung wird nach entsprechender schriftlicher Antragsstellung direkt an den/die Hospitant/in ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: Die erste Rate wird zu Beginn des Hospitationszeitraums nach erfolgtem Antritt der Hospitation überwiesen. Die zweite Rate wird nach Beendigung des Hospitationszeitraums ausgezahlt, sobald der schriftliche Bericht des Praxisinhabers über die Hospitation vorliegt.

 


Fördervoraussetzungen:

Praxisinhaber/in:

Hospitant/in:

Hospitation:

Voraussetzung für Gewährung der Fördermittel ist der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Praxisinhaber und Hospitant/in.

Diese muss enthalten:

AnlassEvtl. Praxisübernahme
Zweck

Einblick in den Praxisalltag

Informationen bzgl. Praxisteam, Praxisorganisation und Arbeitsabläufen

Zeitraum

Ganztags im zeitlichen Umfang einer üblichen Praxiswoche

in der Zeit vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJ (= XX Werktage)

Aufwandsentschädigung und Antragstellung

Die/Der Praxisinhaber/in verpflichtet sich, im Namen des Hospitanten/der Hospitantin Fördermittel des Kreises Kleve im Rahmen des „Hospitationsmodells zur Anwerbung von Ärzten zur Niederlassung“ (2.000€/Arbeitswoche à 5 Werktage, ggf. anteilig) zu beantragen.

Der Hospitant/Die Hospitantin ermächtigt die/den Praxisinhaber/in, den Antrag auf Fördermittel in seinem/ihrem Namen und auf seine/ihre Rechnung zu stellen.

Darüber hinaus wird keine Vergütung für die Hospitation gezahlt.

 

Der Hospitant/Die Hospitantin soll mindestens eine Woche in der Praxis hospitieren, um sich einen umfassenden Eindruck verschaffen zu können. Die selbständige Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch den Hospitanten/die Hospitantin und eine Mitarbeit in der Praxis ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die finanzielle Förderung durch den Kreis Kleve ist für den jeweiligen Hospitanten insgesamt auf 4 Wochen begrenzt.

Innerhalb des maximalen Förderzeitraumes besteht für den Interessenten auch die Möglichkeit, unter gleichen Voraussetzungen verschiedene Praxen kennenzulernen.
Die finanzielle Förderung ist für jede Hospitation gesondert zu beantragen.

Eine eventuell darüber hinaus zwischen Praxisinhaber und Hospitant/in getroffene Vereinbarung über eine Tätigkeit des/der Hospitant/in wird durch diese Vereinbarung nicht berührt.

Antragstellung

Die Fördermittel sind schriftlich zu beantragen bei der

Kreisverwaltung Kleve - Fachbereich 2 - Kämmerei/Hospitation - Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve

Beizufügende Unterlagen:

*Hospitant/Hospitantin

 

Antragsvordrucke

Ein Antragsvordruck steht als Download rechts auf dieser Seite zur Verfügung.

 

Auskunft bei Fragen zur Niederlassung und den formellen Voraussetzungen für eine Praxisübergabe erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Kreisstelle Kleve, und der Ärztekammer Nordrhein, Kreisstelle Kleve.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Herr Schmitz 02821 85-528
02821 85-279
2.457

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Hospitationsförderung - Onlineantrag