Zinssenkung
Zinssenkungsanträge/Zinssenkungsbescheinigung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, die ohne diese Förderung kaum die Möglichkeit hätten Wohneigentum zu erlangen, mit zinsvergünstigten Darlehen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Einkommensgrenzen.
In den Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.
Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.Bank.
Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich. Die Prüfung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt durch das Sachgebiet Wohnungswesen des Kreises Kleve. Es ist daher erforderlich, dass entsprechende Einkommensnachweise zusammen mit dem durch die NRW.Bank übersandten Zinssenkungsantrag bei uns vorgelegt werden.
Wird das geförderte Wohneigentum von Angehörigen der Darlehensnehmerin oder des Darlehensnehmers genutzt, ist bei der Einkommensüberprüfung das Einkommen des nutzenden Haushalts maßgeblich.
Der Stichtag zur Berechnung des Familieneinkommens wird durch die NRW.Bank mitgeteilt (z.B. 01.01., 01.07. oder Datum der Antragstellung).
Die Entscheidung über die Zinssenkung erfolgt nach Vorlage der Zinssenkungsbescheinigung durch die NRW.Bank.
Unter "Dokumente" finden Sie Antragsformulare und notwendige Anlagen als pdf-Dateien zum Herunterladen. Unter "Hinweis" finden Sie die Links zu den Online-Anträgen.
Wichtiger Hinweis:
Für Wohnungen in den Städten Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer sind Anträge auf Zinssenkung direkt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Bescheinigung zur Zinssenkung |
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Einkommensnachweise sind für alle haushaltsangehörige Personen mit eigenem Einkommen für das letzte Kalenderjahr sowie das laufende Jahr vorzulegen. Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten. |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Bescheinigung zur Zinssenkung | 20,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Freistellung von Belegungsbindung, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsbindung, Zinsabsenkung, |
Frau Wermers | 02821 85-217 02821 85-279 |
2.465 |