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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Zinssenkungsantrag

Zinssenkungsanträge/Zinssenkungsbescheinigung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, die ohne diese Förderung kaum die Möglichkeit hätten Wohneigentum zu erlangen, mit zinsvergünstigten Darlehen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Einkommensgrenzen.

In den Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.

Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.Bank.

Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich. Die Prüfung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt durch das Sachgebiet Wohnungswesen des Kreises Kleve. Es ist daher erforderlich, dass entsprechende Einkommensnachweise zusammen mit dem durch die NRW.Bank übersandten Zinssenkungsantrag bei uns vorgelegt werden.

Wird das geförderte Wohneigentum von Angehörigen der Darlehensnehmerin oder des Darlehensnehmers genutzt, ist bei der Einkommensüberprüfung das Einkommen des nutzenden Haushalts maßgeblich.

Der Stichtag zur Berechnung des Familieneinkommens wird durch die NRW.Bank mitgeteilt (z.B. 01.01., 01.07. oder Datum der Antragstellung).

Die Entscheidung über die Zinssenkung erfolgt nach Vorlage der Zinssenkungsbescheinigung durch die NRW.Bank.

Unter "Dokumente" finden Sie Antragsformulare und notwendige Anlagen als pdf-Dateien zum Herunterladen. Unter "Hinweis" finden Sie die Links zu den Online-Anträgen.

 

Wichtiger Hinweis:

Für Wohnungen in den Städten Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer sind Anträge auf Zinssenkung direkt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zu stellen.

Antrag auf Herabsetzung einer Zinserhöhung zur Vorlage bei der NRW-BankZinssenkungsantrag, Zinssenkungsbescheinigung, Zinssenkung, Zinsvergünstigung, Online-Antrag, online, Sozialwohnung, Antrag auf Herabsetzung einer Zinserhöhung zur Vorlage bei der NRW-Bank, NRW Bank, https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/zinssenkung-neu/GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Bescheinigung zur Zinssenkung 20,00 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Bescheinigung zur Zinssenkung ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular oder Online-Antrag der durch die NRW.Bank übersandten Zinssenkungsantrag vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Teil des Online-Antrags) Kopien der Einkommensbescheide (Rente, ALG II o.ä.), wenn keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird weitere Einkommensnachweise z.B. Unterhalt/Kindesunterhalt oder geringfügige Beschäftigung ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Teil des Online-Antrags)   Einkommensnachweise sind für alle haushaltsangehörige Personen mit eigenem Einkommen für das letzte Kalenderjahr sowie das laufende Jahr vorzulegen. Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Zinssenkung

Zinssenkungsanträge/Zinssenkungsbescheinigung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, die ohne diese Förderung kaum die Möglichkeit hätten Wohneigentum zu erlangen, mit zinsvergünstigten Darlehen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Einkommensgrenzen.

In den Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.

Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.Bank.

Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich. Die Prüfung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt durch das Sachgebiet Wohnungswesen des Kreises Kleve. Es ist daher erforderlich, dass entsprechende Einkommensnachweise zusammen mit dem durch die NRW.Bank übersandten Zinssenkungsantrag bei uns vorgelegt werden.

Wird das geförderte Wohneigentum von Angehörigen der Darlehensnehmerin oder des Darlehensnehmers genutzt, ist bei der Einkommensüberprüfung das Einkommen des nutzenden Haushalts maßgeblich.

Der Stichtag zur Berechnung des Familieneinkommens wird durch die NRW.Bank mitgeteilt (z.B. 01.01., 01.07. oder Datum der Antragstellung).

Die Entscheidung über die Zinssenkung erfolgt nach Vorlage der Zinssenkungsbescheinigung durch die NRW.Bank.

Unter "Dokumente" finden Sie Antragsformulare und notwendige Anlagen als pdf-Dateien zum Herunterladen. Unter "Hinweis" finden Sie die Links zu den Online-Anträgen.

 

Wichtiger Hinweis:

Für Wohnungen in den Städten Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer sind Anträge auf Zinssenkung direkt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Bescheinigung zur Zinssenkung
  1. ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular oder Online-Antrag
  2. der durch die NRW.Bank übersandten Zinssenkungsantrag
  3. vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Teil des Online-Antrags)
  4. Kopien der Einkommensbescheide (Rente, ALG II o.ä.), wenn keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird
  5. weitere Einkommensnachweise z.B. Unterhalt/Kindesunterhalt oder geringfügige Beschäftigung
  6. ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Teil des Online-Antrags)
 

Einkommensnachweise sind für alle haushaltsangehörige Personen mit eigenem Einkommen für das letzte Kalenderjahr sowie das laufende Jahr vorzulegen.

Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Bescheinigung zur Zinssenkung20,00 Euro

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Freistellung von Belegungsbindung,
Wohnberechtigungsschein,
Wohnungsbindung,
Zinsabsenkung,
Frau Wermers 02821 85-217
02821 85-279
2.465

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Zinssenkungsantrag (Online inklusive Einkommenserklärung)

 

Links