Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Wohnungsbauförderung - Förderung von Maßnahmen im Bestand

Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen
  • den Schutz vor Einbruch verbessern
  • bestehenden Wohnraum erweitern und
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.

Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Modernisierung sowie allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

 

 

Das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie - RL Mod)“ ist ein Beitrag zur Lösung der aktuellen demographischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen. Für die Bewillgung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig. BestandsInvest, Abbau von Barrieren, Pflegewohnplätze, Denkmalgerechte Erneuerung, Energie, Energieeffizienz, Sozialwohnungen, Energiesparenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/wohnungsbaufoerderung-foerderung-von-massnahme-im-bestand-neu/GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Gebühr für die Bewilligung 0,4 % der bewilligten Darlehnssumme;   Mindestgebühr 60,00 €       ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 2-fach (als Vordruck zum Herunterladen) Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen) Baukostenaufstellung und entsprechende Kostenvoranschläge Technischen Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen) ggfls. Enerigieausweis/ -gutachten sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht o.ä.)   Zusätzlich ist für selbstgenutztes Wohneigentum erforderlich:   Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen) Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw) Finanzierungsnachweis (falls zusätzlich Fremdfinanzierung erforderlich ist) Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen) Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres Original Schufa-Auskünfte Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten. l  
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Wohnungsbauförderung - Förderung von Maßnahmen im Bestand

Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die

Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Modernisierung sowie allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

 
  
  1. ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 2-fach (als Vordruck zum Herunterladen)
  2. Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen)
  3. Baukostenaufstellung und entsprechende Kostenvoranschläge
  4. Technischen Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen)
  5. ggfls. Enerigieausweis/ -gutachten
  6. sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht o.ä.)

 

Zusätzlich ist für selbstgenutztes Wohneigentum erforderlich:

 

  • Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen)
  • Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw)
  • Finanzierungsnachweis (falls zusätzlich Fremdfinanzierung erforderlich ist)
  • Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen)
  • Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres
  • Original Schufa-Auskünfte
  • Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes

Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

l

 

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Gebühr für die Bewilligung0,4 % der bewilligten Darlehnssumme;
 Mindestgebühr 60,00 €

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Bestandsförderung,
Mietwohnungsbauförderung,
Wohneigentumsförderung,
Frau Thissen 02821 85-515
02821 85-279
2.467
Wohnungsbauförderung,
Frau Venmanns-Strack 02821 85-223
02821 85-279
2.468
Frau Kerst 02821 85-218
02821 85-279
2.463