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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Wohnberechtigungsschein

Durch den Bereich Wohnungsbindung werden derzeit rund 2.400 mit öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen im Kreis Kleve verwaltet und hinsichtlich der Mietpreisbindung und Belegung überwacht.

Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ein Wohnberechtigungsschein kann allgemein oder gezielt, das heißt für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist nur in Nordrhein-Westfalen gültig. Er dient zur Wohnungssuche. Die Gültigkeit ist auf ein Jahr befristet.

Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird oder nicht, hängt vom Einkommen des Wohnungssuchenden und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen ab. Dem Antrag sind deshalb entsprechende Nachweise beizufügen. Unter "Dokumente" finden Sie Antragsformulare und notwendige Anlagen als pdf-Dateien zum Herunterladen. Unter "Hinweise" finden Sie die Online-Anträge. Die Nachweise können Sie im Online-Antrag hochladen oder nachträglich zusenden.

Anträge für Wohnberechtigungsscheine können direkt beim Kreis Kleve gestellt werden oder über die Städte und Gemeinden eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Für Wohnungen in den Städten Emmerich, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer sind Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins direkt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zu stellen.

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins und Vermietererklärung. Im Online-Antrag gibt es einen Link zur Online-Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau.Wohnberechtigungsschein, Sozialwohnung, Online-Antrag, online, Wohnberechtigung, Freistellung, sozialer Wohnungsbauhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/wohnberechtigungsscheine-neu/GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Allgemeiner Wohnberechtigungsschein 15,00 Euro Geziehlter Wohnberechtigungsschein 15,00 Euro Ausnahmewohnberechtigungsschein 20,00 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ausstellung Wohnberechtigungsschein ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular oder Online-Antrag mit darin hochgeladenen Unterlagen vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Teil des Online-Antrags) Kopien der Einkommensbescheide (Rente, ALG II o.ä.), wenn keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird weitere Einkommensnachweise z.B. Unterhalt/Kindesunterhalt oder geringfügige Beschäftigung ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Online-Antrag)   Einkommensnachweise sind für alle haushaltsangehörige Personen mit eigenem Einkommen für das letzte Kalenderjahr sowie das laufende Jahr vorzulegen. Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Wohnberechtigungsscheine

Durch den Bereich Wohnungsbindung werden derzeit rund 2.400 mit öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen im Kreis Kleve verwaltet und hinsichtlich der Mietpreisbindung und Belegung überwacht.

Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ein Wohnberechtigungsschein kann allgemein oder gezielt, das heißt für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist nur in Nordrhein-Westfalen gültig. Er dient zur Wohnungssuche. Die Gültigkeit ist auf ein Jahr befristet.

Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird oder nicht, hängt vom Einkommen des Wohnungssuchenden und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen ab. Dem Antrag sind deshalb entsprechende Nachweise beizufügen. Unter "Dokumente" finden Sie Antragsformulare und notwendige Anlagen als pdf-Dateien zum Herunterladen. Unter "Hinweise" finden Sie die Online-Anträge. Die Nachweise können Sie im Online-Antrag hochladen oder nachträglich zusenden.

Anträge für Wohnberechtigungsscheine können direkt beim Kreis Kleve gestellt werden oder über die Städte und Gemeinden eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Für Wohnungen in den Städten Emmerich, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer sind Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins direkt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Ausstellung Wohnberechtigungsschein
  1. ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular oder Online-Antrag mit darin hochgeladenen Unterlagen
  2. vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Teil des Online-Antrags)
  3. Kopien der Einkommensbescheide (Rente, ALG II o.ä.), wenn keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird
  4. weitere Einkommensnachweise z.B. Unterhalt/Kindesunterhalt oder geringfügige Beschäftigung
  5. ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Online-Antrag)
 

Einkommensnachweise sind für alle haushaltsangehörige Personen mit eigenem Einkommen für das letzte Kalenderjahr sowie das laufende Jahr vorzulegen.

Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein15,00 Euro
Geziehlter Wohnberechtigungsschein15,00 Euro
Ausnahmewohnberechtigungsschein20,00 Euro

Form der Antragstellung

Die Anträge stehen als Online-Anträge sowie als Vordrucke zum Herunterladen zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Freistellung von Belegungsbindung,
Wohnberechtigungsschein,
Wohnungsbindung,
Zinsabsenkung,
Frau Wermers 02821 85-217
02821 85-279
2.465

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Nicht für Antragsteller/innen aus den Städten Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Kleve, weil die dortigen Ämter zuständig sind!

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (Online)