Wohnberechtigungsscheine
Durch den Bereich Wohnungsbindung werden derzeit rund 2.400 mit öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen im Kreis Kleve verwaltet und hinsichtlich der Mietpreisbindung und Belegung überwacht.
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Ein Wohnberechtigungsschein kann allgemein oder gezielt, das heißt für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist nur in Nordrhein-Westfalen gültig. Er dient zur Wohnungssuche. Die Gültigkeit ist auf ein Jahr befristet.
Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird oder nicht, hängt vom Einkommen des Wohnungssuchenden und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen ab. Dem Antrag sind deshalb entsprechende Nachweise beizufügen. Unter "Dokumente" finden Sie Antragsformulare und notwendige Anlagen als pdf-Dateien zum Herunterladen. Unter "Hinweise" finden Sie die Online-Anträge. Die Nachweise können Sie im Online-Antrag hochladen oder nachträglich zusenden.
Anträge für Wohnberechtigungsscheine können direkt beim Kreis Kleve gestellt werden oder über die Städte und Gemeinden eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Für Wohnungen in den Städten Emmerich, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer sind Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins direkt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Ausstellung Wohnberechtigungsschein |
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Einkommensnachweise sind für alle haushaltsangehörige Personen mit eigenem Einkommen für das letzte Kalenderjahr sowie das laufende Jahr vorzulegen. Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten. |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Allgemeiner Wohnberechtigungsschein | 15,00 Euro |
Geziehlter Wohnberechtigungsschein | 15,00 Euro |
Ausnahmewohnberechtigungsschein | 20,00 Euro |
Form der Antragstellung
Die Anträge stehen als Online-Anträge sowie als Vordrucke zum Herunterladen zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Freistellung von Belegungsbindung, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsbindung, Zinsabsenkung, |
Frau Wermers | 02821 85-217 02821 85-279 |
2.465 |