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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Elektronische Bauaktenauskunft

Wer darf Einsicht in die Bauakten nehmen?

Die Bauakten der Unteren Bauaufsichtsbehörde dienen vorrangig öffentlich-rechtlichen Zwecken. Ein Anspruch privater Nutzer auf die Inanspruchnahme der Bauakten besteht nicht. Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dem/der Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin gewährt werden.
Falls Sie als Bevollmächtigter/Bevollmächtigte auftreten, sind zusätzlich eine Vollmacht und die Vorlage des Personalausweises des Vollmachtgebers, der Vollmachtgeberin (Scan/Foto hier im Assistenten als Upload) erforderlich. Sollte jemand Drittes eine Akteneinsicht anfordern, so muss dieser sein berechtigtes Interesse begründen und ebenfalls seinen Ausweis vorlegen (Scan/Foto hier im Assistenten als Upload).

 

Für welche Städte und Gemeinden können die Bauakten eingesehen werden?

Dem Kreis Kleve gehören 16 Städte und Gemeinden an, davon haben 5 Städte (Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Kleve) ein eigenes Bauamt. Für diese Bauakten sind die einzelnen Städte zuständig. Die entsprechenden Akten müssen von Ihnen dort angefragt werden.

Über dieses Formular können Sie für die folgende 11 Städte und Gemeinden des Kreises Kleve die Einsicht in die Bauakten beantragen:
Bedburg-Hau
Issum
Kalkar
Kerken
Kranenburg
Rees
Uedem
Rheurdt
Straelen
Wachtendonk
Weeze

 

Wie werden die Daten bereitgestellt?

Sie können den von Ihnen bevorzugten Bereitstellungsweg wählen:
per E-Mail beziehungsweise DropBox (Bitte beachten Sie, dass hierzu die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich ist.)
auf einem USB-Stick (Postversand)
Die Akten dürfen nicht ausgeliehen beziehungsweise mitgenommen werden.

 

 

Über dieses Formular können Sie für 11 Städte und Gemeinden des Kreises Kleve die Einsicht in die Bauakten beantragen:https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/elektronische-bauaktenauskunft/Welche Gebühren entstehen im Rahmen der Bauakteneinsicht? Die Akteneinsicht ist nach der Verwaltungsgebührenordnung des Kreises Kleve kostenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist abhängig vom Umfang der Inanspruchnahme. Auch für den Fall, dass die für Sie bereitsgestellten Akten nicht den erwarteten Inhalt aufweisen, sind dennoch Gebühren für den entstandenen Verwaltungsaufwand zu entrichten.  
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Bauaktenauskunft

Wer darf Einsicht in die Bauakten nehmen?

Die Bauakten der Unteren Bauaufsichtsbehörde dienen vorrangig öffentlich-rechtlichen Zwecken. Ein Anspruch privater Nutzer auf die Inanspruchnahme der Bauakten besteht nicht. Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dem/der Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin gewährt werden.
Falls Sie als Bevollmächtigter/Bevollmächtigte auftreten, sind zusätzlich eine Vollmacht und die Vorlage des Personalausweises des Vollmachtgebers, der Vollmachtgeberin (Scan/Foto hier im Assistenten als Upload) erforderlich. Sollte jemand Drittes eine Akteneinsicht anfordern, so muss dieser sein berechtigtes Interesse begründen und ebenfalls seinen Ausweis vorlegen (Scan/Foto hier im Assistenten als Upload).

 

Für welche Städte und Gemeinden können die Bauakten eingesehen werden?

Dem Kreis Kleve gehören 16 Städte und Gemeinden an, davon haben 5 Städte (Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Kleve) ein eigenes Bauamt. Für diese Bauakten sind die einzelnen Städte zuständig. Die entsprechenden Akten müssen von Ihnen dort angefragt werden.

Über dieses Formular können Sie für die folgende 11 Städte und Gemeinden des Kreises Kleve die Einsicht in die Bauakten beantragen:
Bedburg-Hau
Issum
Kalkar
Kerken
Kranenburg
Rees
Uedem
Rheurdt
Straelen
Wachtendonk
Weeze

 

Wie werden die Daten bereitgestellt?

Sie können den von Ihnen bevorzugten Bereitstellungsweg wählen:
per E-Mail beziehungsweise DropBox (Bitte beachten Sie, dass hierzu die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich ist.)
auf einem USB-Stick (Postversand)
Die Akten dürfen nicht ausgeliehen beziehungsweise mitgenommen werden.

 

 

Gebühren

Welche Gebühren entstehen im Rahmen der Bauakteneinsicht?

Die Akteneinsicht ist nach der Verwaltungsgebührenordnung des Kreises Kleve kostenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist abhängig vom Umfang der Inanspruchnahme. Auch für den Fall, dass die für Sie bereitsgestellten Akten nicht den erwarteten Inhalt aufweisen, sind dennoch Gebühren für den entstandenen Verwaltungsaufwand zu entrichten.

 


Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Beantragung einer Bauaktenauskunft